Begründung: Die im Jahre 1869 gegründete Gemeindesparkasse „Sparkasse *****" brachte per 31. 12. 1988 ihr gesamtes bankgeschäftliches Unternehmen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 8a KWG in eine Aktiengesellschaft mit der Firma „Sparkasse ***** AG" ein. Ab diesem Zeitpunkt fungierte die Sparkasse ***** nur mehr anteilsverwaltend unter der Firma Anteilsverwaltungssparkasse der Stadt K*****; sie haftete gemäß § 92 Abs 9 BWG für die Verbindlichkeiten der Sparkasse der Stadt K... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtsmittelwerber gehört zum Kreis der Letztbegünstigten einer Privatstiftung, die von zwei Bank-Aktiengesellschaften gestiftet wurde. Das Rekursgericht verneinte die Parteistellung des Rechtsmittelwerbers in Bezug auf dessen Antrag auf amtswegige Löschung der Privatstiftung, der damit begründet wurde, dass die Stiftung eine unzulässige Selbstzweckstiftung sei und überdies eine nach § 1 Abs 2 PSG verbotene Tätigkeit ausübe. Es verneinte auch die Rechtsmittelbefugni... mehr lesen...
Norm: PSG §6PSG §35 Abs3PSG §35 Abs4AußStrG 2005 §2 IE5AußStrG 2005 §2 II
Rechtssatz: Dem Letztbegünstigten nach § 6 PSG kommen Rechte vor Beendigung der Liquidation nur insoweit zu, als sie ihm vom Stifter oder vom Gesetz eingeräumt werden; zu letzteren gehören etwa die Anträge nach § 35 Abs 3 und 4 PSG. Entscheidungstexte 6 Ob 19/06x Entscheidungstext OGH 27.04.2006 6 Ob 19/06x ... mehr lesen...
Begründung: Der Stiftungszweck der „Sparkasse ***** Privatstiftung" lautet gemäß § 3 der Stiftungserklärung vom 6. 5. 1999 wie folgt: Der Stiftungszweck der „Sparkasse ***** Privatstiftung" lautet gemäß Paragraph 3, der Stiftungserklärung vom 6. 5. 1999 wie folgt: (1) Zweck der Privatstiftung ist die Förderung des Sparkassengedankens („Sparkassenidee"). (2) Dieser Zweck kann erreicht werden insbesondere durch a) die Förderung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Entwickl... mehr lesen...
Norm: PSG §33 Abs2PSG §35 Abs3
Rechtssatz: Der Stiftungsvorstand darf Änderungen 1. nur zur Anpassung an geänderte Verhältnisse und 2. nur unter Wahrung des Stiftungszweckes vornehmen. Diese Möglichkeit des Stiftungsvorstandes besteht lediglich subsidiär und ist nur für jene Fälle vorgesehen, in denen sonst keine Möglichkeit einer Änderung bestünde. Sie ist nur in eingeschränktem Maß zulässig. Der im Stiftungszweck dargelegte Stifterwille ist v... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt vom 19. 10. 1995 errichteten die Stifter S***** Verein ***** W*****verein*****, Sozialdemokratische Partei Österreichs, Landesorganisation Oberösterreich, und O*****verein eine Stiftung mit dem Namen "Sozialdemokratische Partei Oberösterreich- Privatstiftung". Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes beantragten gemäß § 33 Abs 2 letzter Satz PSG die Genehmigung der von ihnen beschlossenen Änderung des Namens der Privatstiftung auf "Privatstiftung L 36".... mehr lesen...
Norm: PSG §35 Abs2 Z1PSG §35 Abs3PSG §40
Rechtssatz: Im Verfahren außer Streitsachen ist auch über die Frage zu entscheiden, ob dem Stiftungsvorstand ein zulässiger Widerruf des Stifters zugegangen ist. Zu einer Unterbrechung dieses Verfahrens bis zur Entscheidung eines Prozessgerichtes über die Frage der Zulässgkeit des Widerrufs besteht daher kein Anlass. Entscheidungstexte 6 Ob 120/02v ... mehr lesen...
Begründung: Die Stifterin der am 4. 10. 1995 errichteten Privatstiftung hat ein eingeschränktes Widerrufsrecht für den Fall, dass alle Vorstandsmitglieder der Stiftung vom Gericht abberufen werden. Der Stifterin wurde am 8. 1. 1999 eine Sachwalterin bestellt, deren Aufgabenkreis die Einkommens- und Vermögensverwaltung, die Vertretung vor Ämtern, Behörden und Gerichten sowie die Sicherstellung der notwendigen Personensorge und die Besorgung sämtlicher Angelegenheiten im Zusammenhang... mehr lesen...