RS OGH 2002/6/20 6Ob120/02v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.2002
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Norm

PSG §35 Abs2 Z1
PSG §35 Abs3
PSG §40

Rechtssatz

Im Verfahren außer Streitsachen ist auch über die Frage zu entscheiden, ob dem Stiftungsvorstand ein zulässiger Widerruf des Stifters zugegangen ist. Zu einer Unterbrechung dieses Verfahrens bis zur Entscheidung eines Prozessgerichtes über die Frage der Zulässgkeit des Widerrufs besteht daher kein Anlass.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116575

Dokumentnummer

JJR_20020620_OGH0002_0060OB00120_02V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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