Begründung: Im Firmenbuch des Erstgerichts ist die von R***** mit Notariatsakt vom 4. 10. 1995 errichtete R***** Privatstiftung eingetragen. Ursprünglich hatte sich die Stifterin die Änderung der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde ohne Einschränkung vorbehalten. Nach der zuletzt gültigen Fassung der Stiftungserklärung konnte die Stifterin die Stiftungsurkunde und die Stiftungszusatzurkunde nur dann ändern, wenn alle Vorstandsmitglieder aus wichtigen Gründen iSd § 27 A... mehr lesen...
Begründung: In dem vom Handelsgericht Wien geführten Firmenbuch ist unter FN ***** die L***** Privatstiftung (im Folgenden: Privatstiftung) eingetragen, die von Helmut J. S*****, geboren am 26. 7. 1956, und der - mittlerweile verstorbenen - Friederike S*****, geboren am 26. 7. 1920, errichtet wurde. Die Stiftungserklärung umfasst neben der Stiftungsurkunde vom 27. 2. 1996 auch eine Stiftungszusatzurkunde (§ 10 PSG; § 6 der Stiftungsurkunde). § 3 der Stiftungsurkunde lautet: „Dauer... mehr lesen...
Begründung: Die im Jahre 1869 gegründete Gemeindesparkasse „Sparkasse *****" brachte per 31. 12. 1988 ihr gesamtes bankgeschäftliches Unternehmen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 8a KWG in eine Aktiengesellschaft mit der Firma „Sparkasse ***** AG" ein. Ab diesem Zeitpunkt fungierte die Sparkasse ***** nur mehr anteilsverwaltend unter der Firma Anteilsverwaltungssparkasse der Stadt K*****; sie haftete gemäß § 92 Abs 9 BWG für die Verbindlichkeiten der Sparkasse der Stadt K... mehr lesen...
Norm: PSG §3 Abs2PSG §33 Abs2PSG §33 Abs3
Rechtssatz: Verzichtet einer von mehreren Stiftern auf die in der Stiftungserklärung eingeräumten Gestaltungs- und Stifterrechte, bedarf die dadurch ausgelöste Änderung der Stiftungserklärung - mangels gegenteiliger Vereinbarung iSd § 3 Abs 2 PSG - der Zustimmung aller Stifter und der Eintragung der Änderung der Stiftungsurkunde im Firmenbuch. Auf die Firmenbuchanmeldung ist §33 Abs 3 PSG anzuwenden. ... mehr lesen...
Begründung: Die R***** Privatstiftung ist zur Firmenbuchnummer FN ***** im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingetragen. Sie hat drei Vorstandsmitglieder, jedes von ihnen vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Stiftungsurkunde vom 15. 7. 1999 war von insgesamt sieben Stiftern errichtet worden. Darin behielten sich die Stifter nachstehende Rechte auf Lebenszeit vor: zu Punkt 4. Abs 1 das Recht zur Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder; zu Punkt ... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtsmittelwerber gehört zum Kreis der Letztbegünstigten einer Privatstiftung, die von zwei Bank-Aktiengesellschaften gestiftet wurde. Das Rekursgericht verneinte die Parteistellung des Rechtsmittelwerbers in Bezug auf dessen Antrag auf amtswegige Löschung der Privatstiftung, der damit begründet wurde, dass die Stiftung eine unzulässige Selbstzweckstiftung sei und überdies eine nach § 1 Abs 2 PSG verbotene Tätigkeit ausübe. Es verneinte auch die Rechtsmittelbefugni... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 IC2AußStrG 2005 §2 IE5PSG §33 Abs2PSG §35
Rechtssatz: Aus einer Zusammenschau der § 33 Abs 2, § 35 PSG ergibt sich, dass eine allfällige Parteistellung des Letztbegünstigten in einem Genehmigungsverfahren nach § 33 Abs 2 PSG jedenfalls von der Geltendmachung von Auflösungsgründen in einem dafür vorgesehenen Verfahren durch den Letztbegünstigten abhängig ist; andernfalls würde das Genehmigungsverfahren den Letztbegünstigten... mehr lesen...
Begründung: Der Stiftungszweck der „Sparkasse ***** Privatstiftung" lautet gemäß § 3 der Stiftungserklärung vom 6. 5. 1999 wie folgt: Der Stiftungszweck der „Sparkasse ***** Privatstiftung" lautet gemäß Paragraph 3, der Stiftungserklärung vom 6. 5. 1999 wie folgt: (1) Zweck der Privatstiftung ist die Förderung des Sparkassengedankens („Sparkassenidee"). (2) Dieser Zweck kann erreicht werden insbesondere durch a) die Förderung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Entwickl... mehr lesen...
Norm: PSG §33 Abs2
Rechtssatz: Bei einem umfassenden, nicht eingeschränkten Änderungsvorbehalt in der Stiftungserklärung (§ 33 Abs 2 PSG) ist grundsätzlich jede Änderung der Stiftungsurkunde zulässig. Die Änderung der Stiftungserklärung ist im Gesetz nicht näher determiniert und kann daher auch in der Form ausgeübt werden, dass Auszahlungen an den Stifter angeordnet werden. Die Änderungsbefugnis des Stifters umfasst auch Änderungen des Stiftung... mehr lesen...
Norm: PSG §3 Abs2PSG §33 Abs2
Rechtssatz: Wenn zwei Mitstifter in der Stiftungserklärung das gesetzliche Einstimmigkeitsprinzip (§ 3 Abs 2 PSG) festlegten und sich weiters die Änderung der Stiftungsurkunde vorbehielten (§ 33 Abs 2 PSG), können sie vom Einstimmigkeitsprinzip gemeinsam wieder abgehen. § 3 Abs 2 PSG ist keine zwingende Organisationsvorschrift. Entscheidungstexte 6 Ob 61/04w ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Notariatsakt vom 23. 10. 1997 errichteten Paul Josef P***** und Romana P***** die im Firmenbuch des Landesgerichtes Linz eingetragene Privatstiftung. Die Stifter änderten mit Notariatsakt vom 24. 6. 2003 die Stiftungsurkunde ua dahin ab, dass sämtliche von den Stiftern gemeinsam bzw einvernehmlich auszuübenden Rechte nunmehr alleine vom verbleibenden Stifter Paul Josef P***** ausgeübt werden. Von der Änderung der Stiftungsurkunde sind ua deren §§ 11 und 14 bet... mehr lesen...
Norm: PSG §33 Abs2
Rechtssatz: Es reicht nicht aus, dass sich die Verhältnisse allgemein geändert haben. Die Änderungen müssen vielmehr die Stiftung dergestalt betreffen, dass sich die Umsetzung des Stifterwillens nach der ursprünglichen Stiftungserklärung vernünftigerweise nicht mehr verwirklichen lässt oder dass anzunehmen ist, der Stifter hätte unter den geänderten Umständen eine andere Regelung getroffen. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: PSG §33 Abs2PSG §35 Abs3
Rechtssatz: Der Stiftungsvorstand darf Änderungen 1. nur zur Anpassung an geänderte Verhältnisse und 2. nur unter Wahrung des Stiftungszweckes vornehmen. Diese Möglichkeit des Stiftungsvorstandes besteht lediglich subsidiär und ist nur für jene Fälle vorgesehen, in denen sonst keine Möglichkeit einer Änderung bestünde. Sie ist nur in eingeschränktem Maß zulässig. Der im Stiftungszweck dargelegte Stifterwille ist v... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt vom 19. 10. 1995 errichteten die Stifter S***** Verein ***** W*****verein*****, Sozialdemokratische Partei Österreichs, Landesorganisation Oberösterreich, und O*****verein eine Stiftung mit dem Namen "Sozialdemokratische Partei Oberösterreich- Privatstiftung". Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes beantragten gemäß § 33 Abs 2 letzter Satz PSG die Genehmigung der von ihnen beschlossenen Änderung des Namens der Privatstiftung auf "Privatstiftung L 36".... mehr lesen...