Norm
AußStrG 2005 §2 IC2Rechtssatz
Aus einer Zusammenschau der § 33 Abs 2, § 35 PSG ergibt sich, dass eine allfällige Parteistellung des Letztbegünstigten in einem Genehmigungsverfahren nach § 33 Abs 2 PSG jedenfalls von der Geltendmachung von Auflösungsgründen in einem dafür vorgesehenen Verfahren durch den Letztbegünstigten abhängig ist; andernfalls würde das Genehmigungsverfahren den Letztbegünstigten ja nicht im Sinne des § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG unmittelbar beeinflussen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120840Im RIS seit
27.05.2006Zuletzt aktualisiert am
10.03.2020