Norm
PSG §3 Abs2Rechtssatz
Wenn zwei Mitstifter in der Stiftungserklärung das gesetzliche Einstimmigkeitsprinzip (§ 3 Abs 2 PSG) festlegten und sich weiters die Änderung der Stiftungsurkunde vorbehielten (§ 33 Abs 2 PSG), können sie vom Einstimmigkeitsprinzip gemeinsam wieder abgehen. § 3 Abs 2 PSG ist keine zwingende Organisationsvorschrift.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119316Im RIS seit
26.06.2004Zuletzt aktualisiert am
15.03.2019