G r ü n d e : Mit dem angefochtenen Urteil wurde Metin E***** des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 15 StGB, § 28a Abs 1 fünfter Fall und Abs 2 Z 1 SMG (1) und mehrerer Vergehen des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften nach § 27 Abs 1 Z 1 achter Fall und Abs 3 SMG (2) schuldig erkannt. Danach hat er (zu ergänzen: vorschriftswidrig) in Salzburg und an anderen Orten (1) am 2. Oktober 2009 gemeinsam mit Asat I***** Suchtgift in einer die Grenzmenge übersteigenden Menge (§ 28b SMG)... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch den unbekämpft in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch der Angeklagten Julia S***** und ein Einziehungserkenntnis nach § 34 SMG enthält, wurde Gerhard Z***** der Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG aF als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch den unbekämpft in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch der Angeklagten Julia S***** und ein Einziehungserkenntnis nach Paragrap... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch unbekämpft in Rechtskraft erwachsene Freisprüche enthält, wurde Metin S***** der Vergehen nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (A), des Verbrechens nach § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall SMG (B) und mehrerer Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG (C) schuldig erkannt; sichergestelltes Suchtgift wurde gemäß § 34 SMG eingezogen. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch unbekämpft in Rechtskraft erwachsene Freisprüche enthält,... mehr lesen...
Gründe: Nach erfolglosem Versuch eines Vorgehens gemäß § 35 Abs 1 SMG (S 1 iVm ON 12) stellte die Staatsanwaltschaft Wien beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien zum AZ 16 U 531/00w gegen den am 28. Juni 1981 geborenen Slavko S***** Anträge auf Bestrafung wegen der zwischen 25. Juli 2000 und 10. Juni 2001 begangenen Vergehen nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (ON 14, 19 und 24). Das Bezirksgericht setzte als Termin für die Hauptverhandlung den 14. November 2001 fest. Obwohl ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im freisprechenden Teil angefochtenen Urteil wurde Andreas L***** (zu I./) des Vergehens (richtig: der Vergehen) nach § 27 Abs 1 (zu ergänzen: erster und zweiter Fall) SMG schuldig erkannt, weil er in der Zeit von 1993 bis zum 10. April 1998 in Linz und Wien den bestehenden Vorschriften zuwider wiederholt in etwa 20 Fällen Suchtgift, nämlich Marihuana, erworben und besessen hatte. Mit dem im freisprechenden Teil angefochtenen Urteil wurde Andreas L***** (zu römisch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Harald R***** des Verbrechens der versuchten absichtlich schweren Körperverletzung nach §§ 15, 87 Abs 1 StGB und des Vergehens nach § 27 Abs 1 SMG schuldig erkannt. Danach hat er in Salzburg Mit dem angefochtenen Urteil wurde Harald R***** des Verbrechens der versuchten absichtlich schweren Körperverletzung nach Paragraphen 15,, 87 Absatz eins, StGB und des Vergehens nach Paragraph 27, Absatz eins, SMG schuldig erkannt. Danach hat er in Sa... mehr lesen...
Norm: JGG §32 Abs1JGG §46a Abs2SGG §13 Abs1SGG §16 Abs3SMG §34StGB §26StPO §289StPO §444 Abs1
Rechtssatz: Ein Suchtgift betreffendes Einziehungserkenntnis bleibt von der Aufhebung des ihm zugrunde liegenden Schuldspruchs unberührt, weil Suchtgift jedenfalls (siehe §§ 13 Abs 1, 16 Abs 3 SGG) einzuziehen ist. Entscheidungstexte 14 Os 63/92 Entscheidungstext OGH 26.05.1992 14 Os 63/92 ... mehr lesen...
Norm: SMG §34SGG aF §12 Abs3 FStGB §26
Rechtssatz: Der Verfall nach § 6 Abs 3 SGG erfaßt nicht die Umschließungen des Suchtgiftes; diese können, soferne nicht die Voraussetzungen des § 26 StGB vorliegen - solche fehlen bei Taschen und Säckchen ohne besondere Vorrichtungen zum Verbergen des Inhaltes - auch nicht eingezogen werden. Entscheidungstexte 13 Os 73/76 Entscheidungstext OGH 21.1... mehr lesen...