Norm
SMG §34Rechtssatz
Der Verfall nach § 6 Abs 3 SGG erfaßt nicht die Umschließungen des Suchtgiftes; diese können, soferne nicht die Voraussetzungen des § 26 StGB vorliegen - solche fehlen bei Taschen und Säckchen ohne besondere Vorrichtungen zum Verbergen des Inhaltes - auch nicht eingezogen werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0088184Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.01.2022