Norm: LMG 1975 §51
Rechtssatz: Das Österreichische Lebensmittelbuch ist keine Verordnung, sondern ein von der Kodexkommission vorbereitetes und dem Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz herausgegebenes, qualifiziertes Sachverständigengutachten (ÖBl 1985,156; ÖBl 1975,64); eine Widerlegung der darin enthaltenen Grundsätze ist zulässig. Es handelt sich aber auch um die Wiedergabe der in den beteiligten Branchen vertretenen Auffassungen ü... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §51LMG 1975 §57StGB §6 A2
Rechtssatz: Bei der Prüfung eines objektiven Sorgfaltsverstoßes ist mangels spezieller Rechtsvorschriften des LMG 1975 auf die - zwar nicht mit unmittelbarer Rechtsverbindlichkeit ausgestatteten, aber infolge ihrer praktischen Auswirkungen bedeutsamen - Richtlinien des Österreichischen Lebensmittelbuches (Codex) und letztlich unter Bedachtnahme auf die konkrete Tatsituation auf die differenzierte Maßfigu... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §8 liteLMG 1975 §51LMG 1975 §63 Abs1 Z2LMG 1975 §64
Rechtssatz: Für die rechtliche Annahme einer Verfälschung eines Lebensmittels reicht die Feststellung, daß in einem Kodexkapitel die Üblichkeit der Verwendung eines bestimmten Zusatzstoffes nicht ausdrücklich festgehalten sei, nicht aus (hier zu kondensierten Phosphaten in Pfefferkarrees mit weiteren Ausführungen zu allenfalls möglichen wertmindernden Wirkungen dieses Zusatzstof... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §8 liteLMG 1975 §10 Abs1 Z1LMG 1975 §10 Abs2LMG 1975 §51LMG 1975 §51LMG 1975 §63 Abs1 Z2
Rechtssatz: Nach § 8 lit e LMG 1975 ist ein Lebensmittel dann verfälscht, wenn es von der bei ihm vorausgesetzten Beschaffenheit (negativ) abweicht. Die insoweit maßgebende Beschaffenheitsnorm kann entweder durch Rechtsvorschriften (vgl § 10 Abs 1 Z 1 und Abs 2 LMG 1975) oder (faktisch) durch die Verbrauchererwartung bestimmt sein. Rechtsvors... mehr lesen...