Norm
LMG 1975 §8 liteRechtssatz
Für die rechtliche Annahme einer Verfälschung eines Lebensmittels reicht die Feststellung, daß in einem Kodexkapitel die Üblichkeit der Verwendung eines bestimmten Zusatzstoffes nicht ausdrücklich festgehalten sei, nicht aus (hier zu kondensierten Phosphaten in Pfefferkarrees mit weiteren Ausführungen zu allenfalls möglichen wertmindernden Wirkungen dieses Zusatzstoffes).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0066352Dokumentnummer
JJR_19840202_OGH0002_0120OS00006_8400000_001