RS OGH 1987/1/13 4Ob402/86, 4Ob116/88, 4Ob402/86

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Veröffentlicht am 13.01.1987
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Norm

LMG 1975 §51

Rechtssatz

Das Österreichische Lebensmittelbuch ist keine Verordnung, sondern ein von der Kodexkommission vorbereitetes und dem Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz herausgegebenes, qualifiziertes Sachverständigengutachten (ÖBl 1985,156; ÖBl 1975,64); eine Widerlegung der darin enthaltenen Grundsätze ist zulässig. Es handelt sich aber auch um die Wiedergabe der in den beteiligten Branchen vertretenen Auffassungen über die Bezeichnung, womit eine diesbezüglich bestehende allgemeine Branchenübung bescheinigt ist. - "alkoholfreies Schankbier".

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0066541

Dokumentnummer

JJR_19870113_OGH0002_0040OB00402_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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