1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 1. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 25. Juli 1989 in seinem Gastgewerbebetrieb Gasthof "S" in K, 1) eine Stockbürste, deren Stahlblätter stark verrostet, sowie durch eingetrocknete Lebensmittelreste und fetten, übelriechenden Holzstaub, stark verschmutzt waren, auf einer Abwasch in der Küche seines Gastbetriebes aufbewahrt, somit einen Gebrauchsgegenstand, der bei bestimmungsge... mehr lesen...
Index: 82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §1 Abs2;LMG 1975 §20;LMG 1975 §28 Abs1 litb;LMG 1975 §7 Abs1 litb;LMG 1975 §74 Abs2 Z1;LMG 1975 §74 Abs3 Z1;LMG 1975 §74 Abs5 Z3;LMG 1975 §8 litg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS VwGH E 1992/11/09 92/10/0045 1 Stammrechtssatz Wenn die Gefahr der hygienisch nachteiligen Beeinflussung von Lebensmittteln in der Verwendung stark verschmutzter Behälter (Dosen) besteht, dann er... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg vom 20. April 1995 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 16. August 1994, betreffend Übertretung des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG) keine Folge gegeben und das Straferkenntnis mit der Maßgabe bestätigt, daß die Tatumschreibung und die Übertretungsnormen wie folgt zu lauten haben: "Herr E hat es als handelsrechtlich... mehr lesen...
Index: 82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §28 Abs1;LMG 1975 §6 litb;LMG 1975 §74 Abs1;LMG 1975 §8 litf;LMG 1975 §9 Abs1 lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995100130.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Das Magistratische Bezirksamt für den 9. Bezirk richtete am 25. Jänner 1991 an den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "Sie haben am 29. August 1990 um 09.30 Uhr in Ihrem Bäckereibetrieb in W, L-Straße, Gebrauchsgegenstände und zwar "Gehängeeinsätze für die Semmelanlage" in Verkehr gebracht, die auf Grund ihrer Beschaffenheit (vergraut, grauschwarz verfärbt, Geruch: säuerlich, alt, dumpf, nach Hefe) bei bestimmungsgemäßem Gebrauch geeignet waren, Lebensmitte... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. November 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 2. August 1989 in seinem Gastgewerbebetrieb Gasthof-Pension "XY" in U 1. eine 1/4 vollgefüllte Dose "Lebkuchengewürz" durch gebrauchsbereites Lagern im Wandschrank der Gasthausküche neben anderen Gewürzen in Verkehr gebracht, deren Inhalt bereits einen Aromaverlust, somit Anzeichen eines beginnenden Verderbens aufgewiesen habe. Das gegenständl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §28 Abs1 litb;LMG 1975 §74 Abs3 Z1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992100137.X01 Im RIS seit 09.11.1992 mehr lesen...
Index: 82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §1 Abs2;LMG 1975 §20;LMG 1975 §28 Abs1 litb;LMG 1975 §7 Abs1 litb;LMG 1975 §74 Abs2 Z1;LMG 1975 §74 Abs3 Z1;LMG 1975 §74 Abs5 Z3;LMG 1975 §8 litg;
Rechtssatz: § 20 LMG 1975 will sicherstellen, daß der Verbraucher Lebensmittel, Verzehrprodukte und Zusatzstoffe erhält, die in jeder Hinsicht unter Bedachtnahme auf die Erfordernisse der Reinlichkeit und Sauberkeit in Verk... mehr lesen...
Index: 82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §1 Abs2;LMG 1975 §20;LMG 1975 §28 Abs1 litb;LMG 1975 §7 Abs1 litb;LMG 1975 §74 Abs2 Z1;LMG 1975 §74 Abs3 Z1;LMG 1975 §74 Abs5 Z3;LMG 1975 §8 litg;
Rechtssatz: Wenn die Gefahr der hygienisch nachteiligen Beeinflussung von Lebensmittteln in der Verwendung stark verschmutzter Behälter (Dosen) besteht, dann ergibt sich daraus unmittelbar, daß die nach dem Stand der Technik... mehr lesen...