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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §1 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS VwGH E 1992/11/09 92/10/0045 1Stammrechtssatz
Wenn die Gefahr der hygienisch nachteiligen Beeinflussung von Lebensmittteln in der Verwendung stark verschmutzter Behälter (Dosen) besteht, dann ergibt sich daraus unmittelbar, daß die nach dem Stand der Technik mögliche und nach der Verkehrsauffassung zumutbare Vorsorge gegen eine solche hygienisch nachteilige Beeinflussung darin besteht, die Lebensmittel in einem sauberen Behältnis zu lagern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998100008.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
03.10.2012