Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien sind seit mehreren Jahren Klienten der D***** Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, die über sämtliche zur Beratung und Vertretung wesentlichen Daten der klagenden Parteien verfügt. Der Beklagte war vom 1. 12. 2000 bis 30. 11. 2004 Angestellter der Gesellschaft. Er kündigte sein Dienstverhältnis zum 30. 11. 2004 und eröffnete am 1. 12. 2004 eine eigene Steuerberatungskanzlei. Er kopierte bei seinem bisherigen Dienstgeber umfangr... mehr lesen...
Norm: StPO §98StPO §141StPO §143
Rechtssatz: Der ohne richterliche Anordnung erfolgten Beschlagnahme kommt nur provisorische Bedeutung zu. Sie bedarf, wie sich aus § 98 StPO ergibt, einer richterlichen Anordnung, durch die die gefundenen Gegenstände in gerichtliche Verwahrung oder doch unter gerichtliche Obhut oder in Beschlag genommen werden, um prozessual wirksam zu sein. Bis dahin hat sie nur den Charakter einer vorläufigen polizeilichen Sic... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde gemäß dem § 1 Abs 3 PornG in Verbindung mit dem § 33 Abs 2 MedienG 'und gemäß §§ 3 Abs 1 und 4 PornG' auf 'den Verfall' von Druckschriften, Tonbandkassetten und Filmen erkannt, weil durch die von den Versandfirmen 'Dr. Erich B Nachfolger', Halstenbeck, BRD, und 'H-Ges.m.b.H.', Wiesbaden, BRD, vorgenommene entgeltliche übermittlung von Exemplaren der betroffenen Werke an den Grazer Buchhändler Peter A der 'objektive Tatbestand' des Vergehens... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: PostG §19StPO §98StPO §143StPO §145StPO §146StPO §147
Rechtssatz: eine Beschlagnahme (Eröffnung) von auf dem Postwege befindlichen Briefen (anderen Sendungen) ist nur zulässig, soweit es sich hiebei um die Korrespondenz eines Beschuldigten handelt. Entscheidungstexte 9 Os 20/69 Entscheidungstext OGH 11.11.1969 9 Os 20/69 Veröff: EvBl 1970/158 S 248 = JBl 1970,436 = SSt 40/52 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §366 AABGB §1447StPO §98StPO §143
Rechtssatz: Keine Verurteilung zur Ausfolgung einer Sache, die polizeilich beschlagnahmt ist. Entscheidungstexte 2 Ob 203/54 Entscheidungstext OGH 17.03.1954 2 Ob 203/54 6 Ob 78/08a Entscheidungstext OGH 02.07.2009 6 Ob 78/08a Auch; Beisatz: Hier: Anspruch auf Löschung von Daten nach § 2... mehr lesen...