Gründe: Der nunmehr 39-jährige Friedrich W*** wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen (zu I/1) des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB, (zu I/2) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB und (zu II/) des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 WaffG schuldig erkannt und hiefür nach §§ 28, 75 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 18 (achtzehn) Jahren verurteilt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat Friedrich W*** (zu I/) am 27.Jänner 1988 in Frauenki... mehr lesen...
Gründe: Der am 20.Oktober 1965 geborene Irfan Ö*** ist auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des Totschlags nach § 76 StGB schuldig erkannt worden. Darnach hat er sich am 24. September 1987 in Wien in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen lassen, Noel DE L*** durch drei Messerstiche gegen dessen Brustkorb (vorsätzlich) zu töten. Die Geschwornen hatten die anklagekonform auf das Verbrechen des Mordes gerichtete Hauptfrage 1 (I) ein... mehr lesen...
Norm: StGB §3 B2StPO §86 Abs2
Rechtssatz: Eine Ausübung des Anhalterechts gemäß § 86 Abs 2 StPO stellt zwar einen Rechtfertigungsgrund dar, der sich aber niemals auf vorsätzliche (!) Tötungshandlungen erstrecken kann. Entscheidungstexte 13 Os 75/88 Entscheidungstext OGH 22.09.1988 13 Os 75/88 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der Behauptung, die beklagte Partei habe gegen den Kläger als einen ihrer Vertragsärzte an die Bundespolizeidirektion Wien wissentlich eine völlig unbegründete Anzeige erstattet, wonach der Verdacht des Rezeptbetruges durch Ausfertigung und Einlösung eines Rezeptes für der betreffenden, 86-jährigen Patientin nie zugekommene Augentropfen im Werte von 19,40 S vorliege, die beklagte Partei habe diesen Verdacht auch noch in einer Pressekonferenz ausdrücklich a... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.April 1941 geborene Kaufmann Horst A der Vergehen des fahrlässigen Ansichbringens von Sachen nach dem § 165 StGB (Punkt I. des Urteilssatzes), der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB (Punkt II. des Urteilssatzes), der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und Abs. 4 StGB (Punkt III. des Urteilssatzes), der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1 StGB (Punkt IV. des Urteilssatzes), der versuchten falschen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.April 1936 geborene Gelegenheitsarbeiter Robert A der Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs. 1 StGB, der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z. 4 StGB und der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er in Wien am 25.Mai 1981 den Polizeibeamten Franz B durch Versetzen von Schlägen mit einer Fahrradpumpe und mit der Faust sowie von Fußtritten an seine... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.Mai 1947 geborene beschäftigungslose Peter A - abweichend von der Qualifikation der Tat in der Anklageschrift - des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 Abs 1 StGB. schuldig erkannt, weil er am 26. März 1981 in Wien fremde bewegliche Sachen in einem 5.000 S nicht übersteigenden Wert, nämlich Lusterlaternen im Wert von ca. 300 S, dem Josef D mit dem Vorsatz wegnahm, sich durch die Sachzueignung unrechtmäßig zu bereichern. Die au... mehr lesen...
Norm: StGB §3 A1StGB §3 B2StPO §86 Abs2
Rechtssatz: Ein Handeln in Ausübung des § 86 Abs 2 StPO ist kein rechtswidriger Angriff auf die Freiheit; Notwehr dagegen ist ausgeschlossen. Entscheidungstexte 13 Os 185/80 Entscheidungstext OGH 29.01.1981 13 Os 185/80 11 Os 118/81 Entscheidungstext OGH 09.09.1981 11 Os 118/81 Äh... mehr lesen...
Norm: StGB §8StGB §9StGB §105StPO §86 Abs2
Rechtssatz: Wenn das Gericht dem wegen des Verbrechens der schweren Nötigung nach den §§ 105, 106 Abs 1 Z 1 StGB verfolgten Angeklagten ein Anhaltungsrecht nach dem § 86 Abs 2 StPO abspricht, muß es Feststellungen treffen, die eine Beurteilung der Frage ermöglichen, ob er irrtümlich einen rechtfertigenden Sachverhalt im Sinne des § 8 StGB angenommen hat oder ihm ein nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum im S... mehr lesen...