Entscheidungsgründe: Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Chirurgie in Kärnten. Mit seiner Beschwerde wendet er sich gegen einen Beschluß des Disziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer beim Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 18.8.1997, mit dem seinem Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht im Instanzenzug keine Folge gegeben wurde. In dem bekämpften Beschluß führt die belangte Behörde aus, daß das Disziplinarverfahren gegen den vom Bes... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEMRK Art6 Abs1 / civil rightsEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienÄrzteG §100 Abs1StPO §82
Leitsatz: Keine willkürliche Verweigerung der Akteneinsicht für den anzeigenden
Arzt im Disziplinarverfahren gegen einen anderen Arzt aufgrund der
Nichtöffentlichkeit des Disziplinarverfahrens und der mangelnden
Parteistellung des Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Präsident des Obersten Gerichtshofes teilte dem Beschwerdeführer auf dessen Antrag, ihm und seinen juristischen Mitarbeitern zum Zweck der Lösung mehrerer Probleme, die er im Rahmen seiner Rechtsanwaltskanzlei zu behandeln habe, in sämtliche seit dem 1. Jänner 1986 ergangene Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes Einsicht zu gewähren und ihm von solchen - noch zu bezeichnenden - Entscheidungen Vervielfältigungen zu überlassen, mit, daß ihm eine Ein... mehr lesen...
Index: 14 Organisationsrecht14/02 Gerichtsorganisation
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktOGHG §15 Abs2StPO §82ZPO §219
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Verweigerung der Einsichtnahme
in Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes nach Aufhebung der die
Beschränkung der Einsichtnahme auf bestimmte Personengruppen
normierenden Regelung des OGHG durch den Verfassungsgerichtshof;
keine Anwendbarkeit von Bestimmungen über die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 29. Oktober 1984, Z D 25/75, wurde Dr. K P der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, begangen dadurch, daß er am 20. Juni 1975 im Namen seines Mandanten H M gegen dessen Prozeßgegner A S bei der Bundespolizeidirektion Linz eine Anzeige wegen Verdachtes des Betruges erstattet habe, ohne den obj... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art6 Abs1StGB §§57 ffStPODSt 1872 §2DSt 1872 §12StGB §28DSt 1872 §29DSt 1872 §2aVStG §31
Leitsatz: Schuldspruch wegen Berufspflichtenverletzung
und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durch
leichtfertige Erstattung von Anzeigen; ausreichende Konkretisierung
der Anschuldigungen - keine Entscheidung der Disziplinarbehörde
ohne ... mehr lesen...