Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Leoben vom 31. März 2011 wurde Johann L***** im Verfahren AZ 14 Hv 144/10t des Landesgerichts Leoben der Verbrechen des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 zweiter Fall StGB (I./) und der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 StGB (II./) sowie der Vergehen der Begünstigung eines Gläubigers nach § 158 Abs 1 StGB (III./) schuldig erkannt (ON 391b AS 81 ff). Danach hat er in G***** und anderen Orten I./ von 1996 bis Oktober 2008 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Thomas K*****, Gottfried S*****, Peter H***** und Dr. Leopold W***** von der wider sie erhobenen Anklage, es hätten in St. Kanzian am Klopeinersee und Klagenfurt am Wörthersee I.) als Beamte der Gemeinde St. Kanzian am Klopeinersee mit dem Vorsatz, Mag. Theodor H***** an nachgenannten Rechten zu schädigen, ihre Befugnis, im Rahmen (gemeint wohl: Namen) einer Gemeinde als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wis... mehr lesen...
Norm: StPO §67 Abs4 BStPO §285fStPO §366 AStPO §366 CStPO §366 D
Rechtssatz: Eine Beschwerde gegen die Entscheidung über die Zulassung eines Privatbeteiligten betrifft der Sache nach einen Teil des Ersturteils, nämlich die Verweisung des Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg. Nach Fällung des Urteils kann aber auch die Bekämpfung der Legitimation eines Privatbeteiligten nur mehr mit den gegen Urteile vorgesehenen Rechtsmitteln erfolgen. ... mehr lesen...
Gründe: Mit (gekürzt ausgefertigtem) Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 19. Mai 2008, GZ 054 E Hv 222/07x-18, wurde Wolfgang S***** des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 21. März 2006 in Wien mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Marie-Therese S***** durch Täuschung über seine Rückzahlungswilligkeit und -fähigkeit zu einer Handlung, nämlich zur Gewährung eine... mehr lesen...
Norm: StPO §47 AaStPO §48StPO §67 Abs4 Z1 BStPO §67 Abs5 B
Rechtssatz: Es genügt für die Zuerkennung der verfahrensrechtlichen Stellung als Privatbeteiligter (und Subsidiarantragsteller), dass dieser schlüssig das Bestehen eines durch die Straftat entstandenen (nicht notwendigerweise vermögensrechtlichen) Anspruches behauptet, den er (nicht notwendig gegen den Beschuldigten selbst) seiner Art nach im Zivilrechtsweg (noch) geltend machen könnte;... mehr lesen...
Norm: StPO §47StPO §67 Abs4 Z1 BStPO §67 Abs5 BZPO §41 B3
Rechtssatz: Der Rechtsschutzanspruch auf Prozessbeteiligung als Privatbeteiligter setzt ein Strafverfahren wegen einer bestimmten Tat und die Schlüssigkeit der Anspruchsbehauptung voraus. Entscheidungstexte 7 Ob 21/79 Entscheidungstext OGH 28.03.1979 7 Ob 21/79 14 Os 30... mehr lesen...
Norm: StPO §47 AbStPO §48StPO §67 Abs4 Z1 BStPO §67 Abs5 BStPO §281 Abs1 Z9 bStPO §369
Rechtssatz: Hat der Privatbeteiligte und spätere Subsidiärankläger bereits bei Einleitung des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten gegen diesen einen Exekutionstitel für einen Betrag, der an Höhe die im Strafverfahren erfasste Schadenssumme übersteigt, dann war er als Privatbeteiligter nicht zuzulassen. Die spätere Subsidiaranklage wurde daher von einer ni... mehr lesen...
Norm: StPO §47 AbStPO §67 Abs4 Z1 BStPO §67 Abs5 B
Rechtssatz: Das Interesse des Geschädigten am Strafverfahren und damit das Recht der Beteiligung an diesem erlischt erst nach Schaffung eines Exekutionstitels im Zivilverfahren. Entscheidungstexte 3 Ob 148/50 Entscheidungstext OGH 01.06.1950 3 Ob 148/50 Veröff: SSt XXI/62 1 Ob ... mehr lesen...