Norm
StPO §47Rechtssatz
Der Rechtsschutzanspruch auf Prozessbeteiligung als Privatbeteiligter setzt ein Strafverfahren wegen einer bestimmten Tat und die Schlüssigkeit der Anspruchsbehauptung voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0035888Zuletzt aktualisiert am
02.09.2009