Gründe: Aufgrund der Anzeige des Dragomir R***** (ON 2 in ON 5) wurden im Jahr 2007 beim Landesgericht für Strafsachen Wien zu AZ 285 Ur 42/07d, Vorerhebungen gegen Rechtsanwalt Mag. Andreas R***** wegen §§ 12, 15, 299; 146, 147 Abs 2 StGB geführt. Aufgrund der Anzeige des Dragomir R***** (ON 2 in ON 5) wurden im Jahr 2007 beim Landesgericht für Strafsachen Wien zu AZ 285 Ur 42/07d, Vorerhebungen gegen Rechtsanwalt Mag. Andreas R***** wegen Paragraphen 12,, 15, 299; 146, 147 Absatz... mehr lesen...
Norm: StPO §516 Abs2 Satz3
Rechtssatz: Über sonstige Anträge, für deren Erledigung die Ratskammer gemäß den durch das Strafprozessreformgesetz und das Strafprozessreformbegleitgesetz I geänderten Verfahrensbestimmungen zuständig wäre, entscheidet das Landesgericht als Senat von drei Richtern gemäß § 31 Abs 5 StPO, das nach den neuen Verfahrensbestimmungen (hier §§ 195 f StPO) vorzugehen hat. Das bedeutet, dass - auch - der in der Übergangsphase... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Privatanklägerin F***** Y***** GmbH vom 11.5.2000 (ON 1) wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 30.5.2000 die Voruntersuchung gegen J***** M***** wegen des Verdachtes der Auskundschaftung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses nach § 123 StGB eingeleitet (AS 31); zugleich wurde antragsgemäß ein Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl erlassen (ON 3). Auf Grund des Berichtes der BPD Linz vom 8.6.2000 über die Unvollziehbarkeit des Hausdur... mehr lesen...
Norm: StPO §71 Abs6StPO §516 Abs2
Rechtssatz: Die gemäß § 516 Abs 2 letzter Satz StPO dem Privatankläger aufzutragende Frist zur weiteren Antragstellung (§ 71 Abs 6 StPO) ist eine nicht verlängerbare Fallfrist; sie zieht die unwiderlegbare und unwiderrufliche Vermutung nach sich, der Privatankläger habe auf Verfolgung verzichtet. Entscheidungstexte 9 Bs 203/08d Entscheidungstext OLG ... mehr lesen...
Gründe: In dem beim Landesgericht Eisenstadt zum AZ 6 Ur 87/07v gegen Martin C***** wegen des Vergehens der pornographischen Darstellungen Minderjähriger nach § 207a StGB anhängigen Verfahren wurden die Gebühren des Sachverständigen DI Dr. Franz F***** mit Beschluss vom 23. November 2007 (ON 18) mit 11.251 Euro bestimmt. Einer dagegen erhobenen Beschwerde des Verteidigers gab das Landesgericht Eisenstadt in einer Senatsentscheidung von drei Richtern am 30. Jänner 2008 keine Folge (... mehr lesen...
Norm: GebAG §41 Abs1StPO §31 Abs5StPO §516 Abs2
Rechtssatz: Nach §41 Abs 1 GebAG kann gegen jeden Beschluss, mit dem eine Sachverständigengebühr bestimmt wird, Beschwerde an den übergeordneten Gerichtshof erhoben werden. Entscheidungstexte 12 Os 35/08a Entscheidungstext OGH 15.05.2008 12 Os 35/08a Beisatz: Hier: Bestimmung der Sachverständigengebühren durch das Landesgericht. F... mehr lesen...
Norm: StPO §516 Abs2
Rechtssatz: Eine bereits eingeleitete Voruntersuchung wurde mit 1. Jänner 2008 per Gesetz beendet (§ 516 Abs 2 vierter Satz StPO); diesbezüglich bedarf es nur mehr der Übermittlung der (gemeinsam mit erst zu erledigenden Vorerhebungen geführten) Akten an die Staatsanwaltschaft (§ 516 Abs 2 fünfter Satz StPO). Davon getrennt zu betrachten ist die Anwendung der Bestimmungen über einen dazu entstandenen Kompetenzkonflikt. Da i... mehr lesen...