Begründung: 1.1. Der nicht anwaltlich vertretene Einschreiter, der zur Zeit eine Freiheitsstrafe verbüßt, wendet sich mit selbstverfaßter Eingabe vom 20.7.1998 gegen das "Schreiben vom Justizministerium, GZ 93.052/11-IV 4/98". Er führt aus, daß er als Anwort auf ein Gnadengesuch "eine erfolglose Erledigung" erhalten habe und stellt den Antrag, ihn aus seiner "ungerechten" Situation zu befreien. 1.2. Die an den Einschreiter adressierte Erledigung des Bundesministers für Justi... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidStPO §507StPO §511 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Eingabe mangels Bescheidqualität der bekämpften
Erledigung des Bundesministers für Justiz über die Erfolglosigkeit
eines Gnadengesuches
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof hat auch bisher die Bescheidqualität von vergleichbaren E... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die Volksanwaltschaft stellte zu AZ KV 3/95 mit Berufung auf Art148 f B-VG iVm §36 g VerfGG 1953 den Antrag, "der Verfassungsgerichtshof möge feststellen, daß die Prüfung von Gnadenverfahren nach dem XXX. Hauptstück der StPO 1975 idgF uneingeschränkt in die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft gemäß Art148 a Abs1 und 2 B-VG fällt". 1.2.1. Der - zur Äußerung zum Antrag der Volksanwaltschaft eingeladene - Bundesminister für Justiz gab eine schriftliche Stellung... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art22B-VG Art148aB-VG Art148bB-VG Art148fVfGG §36gStPO §507 ff
Leitsatz: Zurückweisung von Anträgen auf Feststellung der Kompetenz der
Volksanwaltschaft zur Prüfung von Gnadenverfahren sowie auf
Zuerkennung der Parteistellung bzw des Beitritts als
Nebenintervenient im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof; keine
Durchsetzbarkeit der Hil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 29. Oktober 1984, Z D 25/75, wurde Dr. K P der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, begangen dadurch, daß er am 20. Juni 1975 im Namen seines Mandanten H M gegen dessen Prozeßgegner A S bei der Bundespolizeidirektion Linz eine Anzeige wegen Verdachtes des Betruges erstattet habe, ohne den obj... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art6 Abs1StGB §§57 ffStPODSt 1872 §2DSt 1872 §12StGB §28DSt 1872 §29DSt 1872 §2aVStG §31
Leitsatz: Schuldspruch wegen Berufspflichtenverletzung
und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durch
leichtfertige Erstattung von Anzeigen; ausreichende Konkretisierung
der Anschuldigungen - keine Entscheidung der Disziplinarbehörde
ohne ... mehr lesen...