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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / BescheidLeitsatz
Zurückweisung einer Eingabe mangels Bescheidqualität der bekämpften Erledigung des Bundesministers für Justiz über die Erfolglosigkeit eines GnadengesuchesRechtssatz
Der Verfassungsgerichtshof hat auch bisher die Bescheidqualität von vergleichbaren Erledigungen über die Erfolglosigkeit von Gnadengesuchen stets mit der Begründung verneint, daß auf die Ausübung des Gnadenrechtes niemanden ein Anspruch zustehe (vgl zB VfSlg 3459/1958, 11242/1987 und 12304/1990).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bescheidbegriff, Strafrecht, Strafprozeßrecht, GnadenrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:B1365.1998Dokumentnummer
JFR_10018983_98B01365_01