Norm: StGB §31StPO §494a Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 494 a Abs 2 StPO steht der Widerruf dem Bezirksgericht zu, wenn die einzelnen Strafen und Strafreste das Ausmaß nicht übersteigen, daß für die Strafbefugnis dieses Gerichtstypus (§ 9 Abs 1 Z 1 StPO in Verbindung mit § 8 Abs 3 StPO idF StRÄG 1987) grundsätzlich maßgebend ist. Die einzelne Strafe (der einzelne Strafrest) darf daher neun Monate nicht übersteigen. Daß Strafen (oder Strafreste) aus m... mehr lesen...
Norm: StPO §494a Abs2
Rechtssatz: Für die bezirksgerichtliche Kompetenz nach § 494 a Abs 2 StPO kommt es weder auf den Gerichtstyp an, der die Freiheitsstrafe bis zur Strafbefugnis des Bezirksgerichtes verhängt hat, noch im Falle des Widerrufs der bedingten Entlassung auf die gesamte Strafzeit, sondern nur auf den Strafrest. Entscheidungstexte 14 Os 29/89 Entscheidungstext OGH 12.0... mehr lesen...
Norm: StPO §494a Abs2StPO §494a Abs3StPO §494bStPO §495 Abs1
Rechtssatz: Von der Anhörung des Angeklagten darf das Gericht nur bei Fällung eines Abwesenheitsurteils dann absehen, wenn nach § 494a Abs 1 Z 1 oder 2 StPO kein Widerruf erfolgt. Ist das Gericht zur Anhörung nicht in der Lage und fällt es ein Abwesenheitsurteil, dann kommt die Entscheidung dem sonst nach § 495 Abs 1 StPO zuständigen Gericht zu. Einen förmlichen Vorbehaltsbeschluss na... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Wels vom 16.Juni 1988, 16 U 352/88-4, wurde Sonja G*** in Abwesenheit (§ 459 StPO) des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15 Abs. 1, 127 StGB schuldig erkannt und über sie eine Freiheitsstrafe verhängt. Unter einem erging ferner - in Stattgebung eines in der Hauptverhandlung gestellten Antrages des Bezirksanwaltes (S 19) - der Beschluß auf Widerruf der bedingten Nachsicht zweier über sie vom Kreisgericht und vom Bezirksgericht Wels ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem insoweit auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden - auch (B) einen Teilfreispruch (§ 311 Abs. 1 iVm § 259 Z 2 StPO) enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde Gerhard P*** (A) des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er am 22.August 1987 in Wöllersdorf Helmut S*** vorsätzlich zu töten versuchte, indem er ihm mittels eines Fixiermessers mit ca. 15 cm langer Klinge wahllos zahlreiche Stiche gegen die Brust ... mehr lesen...