Norm: StPO §443
Rechtssatz: Ein Einziehungserkenntnis hat die davon betroffenen Gegenstände ausdrücklich und in einer Verwechslung ausschließenden Weise zu bezeichnen, zumal dieser Ausspruch gemäß § 408 Abs 1 StPO geeignet sein muß, allenfalls sogar die Grundlage für eine Exekution zu bilden (Mayerhofer - Rieder StPO 3.Auflage E 1 zu § 443). Entscheidungstexte 15 Os 166/93 Entscheidun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Robert A des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach dem § 304 Abs. 2 StGB schuldig erkannt und nach dieser Gesetzesstelle unter Anwendung des § 37 Abs. 1 StGB zu einer Geldstrafe sowie gemäß dem § 20 Abs. 2 StGB zur Bezahlung eines Geldbetrages von 23.000 S verurteilt. Den Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z 4 des § 281 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, den Straf- sowie den Verfallsausspruch ausdrü... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden 1.) der am 3. Februar 1948 geborene Gelegenheitsarbeiter Karl A, 2.) der am 26. Oktober 1952 geborene Maschinenschlosser Gustav C, 3.) der am 10. September 1958 geborene kaufmännische Angestellte Herbert D, 4.) der am 21. März 1951 geborene Kaufmann Christoph B und 5.) die am 12. Februar 1958 geborene beschäftigungslose Herta E des als Mitglieder einer Bande begangenen Verbrechens nach § 6 Abs. 1 SuchtgiftG - B teils in der Erscheinungsfor... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Jugendschöffengericht vom 21. März 1980, Gz. 3 Vr 191/180-10, wurde der Film 'Lesbische Liebesspiele' im selbständigen Verfahren nach § 42 PresseG. (§ 1 Abs. 3 PornG.) für verfallen erklärt. Gyula Janos A, an den die Firma 'Beate B' auf Grund einer von ihm aufgegebenen Bestellung drei (in der Folge vom Zollamt Graz beschlagnahmte) Exemplare dieses Films entgeltlich abgesandt hatte, war zur Hauptve... mehr lesen...
Norm: PresseG §41PresseG §42StPO §443 ffStPO §444
Rechtssatz: Im objektiven Verfallsverfahren stehen, soweit es sich um andere Druckwerke als periodische Druckschriften handelt, gemäß § 41 Abs 3 PresseG von den am Druckwerk als solchem Berechtigten ausschließlich dem Verleger die (in § 40 PresseG umschriebenen) Recht eines Verfallsbeteiligten zu. Seit dem StPAG sind jedoch die zufolge § 42 Abs 2 PresseG neben § 41 Abs 3 PresseG anzuwendenden - ... mehr lesen...
Norm: StGB §20StPO §281 Abs1StPO §443
Rechtssatz: Verfallsausspruch kann im Nichtigkeitsverfahren nur mit Z 11 des § 281 Abs 1 (bzw Z 13 des § 345 Abs 1) StPO bekämpft werden (Im gleichen Sinne: SSt 41/61; EvBl 1972/238, 1974/20; 9 Os 141/70, 10 Os 136/78, 13 Os 14/80). Entscheidungstexte 13 Os 46/80 Entscheidungstext OGH 29.05.1980 13 Os 46/80 Veröff: EvBl 1981/13 S... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §408StPO §443
Rechtssatz: Der Ausspruch über die Einziehung muß als geeignete Grundlage für eine Exekution (vgl 10 Os 73/73) die betroffenen Gegenstände unverwechselbar bezeichnen (§ 408 StPO). Entscheidungstexte 12 Os 42/79 Entscheidungstext OGH 22.03.1979 12 Os 42/79 Veröff: EvBl 1979/224 S 580 10 Os 132/80 Ents... mehr lesen...
Gründe: Aus dem angeschlossenen Akt U 786/77 des Bezirksgerichtes Allentsteig ergibt sich folgender Sachverhalt: Beim Bezirksgericht Allentsteig langte am 24. ll. l977 eine Anzeige des Gendarmeriepostenkommandos Allentsteig ein, laut welcher Heinrich A vor ca. einem Jahr bei einem von ihm gekauften Schreckschußrevolver der Marke Röhm RG 6, Nr. 040037, ein Patronenlager der Trommel, wahrscheinlich auch den Lauf, zur Abfeuerung von Kleinkaliberpatronen aufgebohrt, dad... mehr lesen...
Norm: StGB §20StGB §26StPO nF §443StPO nF §460
Rechtssatz: Nach der Neufassung des § 460 Abs 1 StPO darf in der Strafverfügung nicht mehr auf Verfall (Einziehung) erkannt werden. Gemäß § 443 StPO nF ist vielmehr sowohl über den Verfall (§ 20 StGB) als auch über die Einziehung (§ 26 StGB) immer mit Urteil uzw mit Ausnahme der §§ 445, 446 StPO im Strafurteil zu entscheiden. Trennung in Strafverfügung hinsichtlich der Anklagetat und in Beschluß hi... mehr lesen...