Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter S***** (I.) des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs. 1 StGB und (II.) der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Er wurde deswegen zu einer (zweieinhalbjährigen) Freiheitsstrafe verurteilt; außerdem wurde gemäß § 21 Abs. 2 StGB seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat er am 25.November 1990 in Stinatz (zu I) ... mehr lesen...
Norm: StPO §435 ffStPO §439
Rechtssatz: Ergibt sich der zu einer Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 2 StGB führende Verdacht erstmals in der Hauptverhandlung, so ist das Gericht erst ab diesem Zeitpunkt gehalten, die Bestimmungen der §§ 435 ff StPO anzuwenden, von denen nur die Verfahrensvorschriften über die Hauptverhandlung (§ 439 Abs 1 und Abs 2 StPO) unter Nichtigkeitssanktion stehen. ... mehr lesen...
Gründe: Ramazan A*** wurde gemäß § 21 Abs 1 StGB. in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 11.November 1985 in Korneuburg unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB.), der auf einer geistigen Abartigkeit von höherem Grade beruht, Dipl.Ing. Walter D*** absichtlich schwer verletzte. Rechtliche Beurteilung Die Anordnung der Unterbringung in dieser Anstalt ficht der Betroffene mit einer ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Othmar U*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 3, 129 Z 1, 15 StGB, des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB, des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit a WaffG, des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB und des Vergehens des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB schuldi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter B*** wegen des Verbrechens des Zwanges zur Unzucht nach § 203 Abs 1 und Abs 2 (erster Fall) StGB schuldig erkannt, weil er am 4.Februar 1985 in Wien Helga S*** mit Gewalt, nämlich mit Fußtritten gegen Gesicht und Körper, widerstandsunfähig gemacht und sie in diesem Zustand unter weiteren Schlägen zur Durchführung eines Mundverkehrs zur Unzucht mißbraucht hat, wobei die Tat eine schwere Körperverletzung bei Helga S*** zur Folge hatte... mehr lesen...
Norm: StPO §430 Abs4StPO §433 Abs1StPO §435StPO §439
Rechtssatz: Eine erfolgreiche Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft gegen das Unterbleiben der Anstaltsanweisung hat zur Voraussetzung, daß die Abweisung eines Antrags auf Beiziehung eines Sachverständigen mit Verfahrensrüge oder Mängelrüge angefochten wird. Hingegen sind Verfahrensmängel und Begründungsmängel bei Ausübung des richterlichen Ermessens (Gefährlichkeitsprognose) ausschli... mehr lesen...
Norm: StPO §118 ffStPO §134StPO §439
Rechtssatz: Verweigert der Betroffene (Angeklagte) eine Untersuchung seiner Person, so kann als Grundlage für den Befund (nur) der Akteninhalt herangezogen werden. Entscheidungstexte 13 Os 90/81 Entscheidungstext OGH 25.06.1981 13 Os 90/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...