Norm: StGB §21 Abs1StGB §21 Abs3StPO §260 Abs1 Z2StPO §270 Abs2 Z4StPO §430
Rechtssatz: Das Einweisungserkenntnis gemäß § 21 Abs 1 StGB hat alle idealkonkurrierenden mit Strafe bedrohten Handlungen der die Unterbringung tragenden Anlasstat anzuführen, daher auch solche, die per se keine mehr als einjährige Strafdrohung aufweisen. Entscheidungstexte 15 Os 160/17v Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Gründe: Der am 3.März 1943 geborene Johann K*** wurde über Antrag der Staatsanwaltschaft in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs. 1 StGB eingewiesen, weil er - wie sich allein aus den Urteilsgründen, nicht auch aus dem Urteilssatz ergibt - am 26. Dezember 1988 in Edelsgrub unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes, nämlich einer auf hochgradigem Schwachsinn beruhenden Dispositionsunfähigkeit, Alois W*** mit Gewalt gegen sein... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs3StPO §430
Rechtssatz: Beschränkt sich ein Einweisungserkenntnis auf den Ausspruch der Einweisung, ohne im
Spruch: die Anlaßtat zu individualisieren und (aus der Sicht präsumierter Zurechnungsfähigkeit) zu subsumieren, kann die darin gelegene Nichtigkeit (§ 281 Abs 1 Z 3 StPO) nicht geltend gemacht werden, wenn sich das Vorliegen sämtlicher gesetzlicher Voraussetzungen für den Maßnahmenvollzug unzweifelhaft (i... mehr lesen...
Gründe: Dem Alois W*** wurden laut der in der Hauptverhandlung vom 27.Juni 1988 ausgedehnten Anklageschrift vom 10.Juni 1988, das Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 erster Fall StGB und die Vergehen der sittlichen Gefährdung Unmündiger nach § 208 StGB sowie der öffentlichen unzüchtigen Handlung nach § 218 StGB zur Last gelegt. Nachdem die Gutachten zweier psychiatrischer Sachverständiger eingeholt worden waren, beantragte der Staatsanwalt in der Hauptverhandlu... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Abs1StPO §281 Abs1 Z3StPO §430StPO §434
Rechtssatz: Im Urteilsspruch eines Einweisungserkenntnisses ist in sinngemäßer Anwendung des § 260 Abs 1 Z 1 bis 3 StPO festzustellen, welche Anlaßtat der Betroffene (unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes) begangen hat (Z 1) und als welche strafbare Handlung ihm die Tat außerhalb dieses Zustandes zuzurechnen gewesen wäre (Z 2), woran sich der Einweisung... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §77StPO §209StPO §429StPO §430
Rechtssatz: Trotz vorläufiger Anhaltung des Betroffenen gemäß § 429 Abs 4 StPO ist stets diesem persönlich zuzustellen: a) der Unterbringungsantrag nach § 429 Abs 1 StPO (soferne der Betroffene nicht gemäß § 209 Abs 3 StPO die Zustellung an seinen Verteidiger verlangt), b) ein allfälliges Abwesenheitsurteil nach § 420 Abs 5 StPO. Letzteres ist nur dann auch dem Verteidiger zuzustellen, wenn dieser e... mehr lesen...