Norm
StPO §281 Abs1 Z3Rechtssatz
Beschränkt sich ein Einweisungserkenntnis auf den Ausspruch der Einweisung, ohne im Spruch die Anlaßtat zu individualisieren und (aus der Sicht präsumierter Zurechnungsfähigkeit) zu subsumieren, kann die darin gelegene Nichtigkeit (§ 281 Abs 1 Z 3 StPO) nicht geltend gemacht werden, wenn sich das Vorliegen sämtlicher gesetzlicher Voraussetzungen für den Maßnahmenvollzug unzweifelhaft (insbesondere auch mängelfrei begründet) aus den Entscheidungsgründen ergibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0099094Dokumentnummer
JJR_19891116_OGH0002_0120OS00145_8900000_001