Norm: StPO §43 Abs2StPO §485 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die analoge Anwendung des § 43 Abs 2 StPO auf einen Richter, der in derselben Sache einen (später vom Oberlandesgericht aufgehobenen) Beschluss nach § 485 Abs 1 Z 3 StPO gefasst hat, ist mangels planwidriger Unvollständigkeit der Normen über die Ausschließung ausgeschlossen. Entscheidungstexte 11 Os 137/21p Entscheidungstext OGH 15.12.2021 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Zejrudin C***** und Filip J***** jeweils des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB (A./I./ und II./), Dario M***** des Verbrechens der absichtlich schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1, Abs 2 zweiter Fall StGB (A./III./) sowie Daniel T***** und Nerko H***** des Vergehens des Raufhandels nach § 91 Abs2 StGB (A./IV./, V./), Nerko H***** darüber hinaus auch des Vergehens nach § 50 Abs 1 Z 2 ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Klagenfurt als Schöffengericht vom 1. August 2008, GZ 14 Hv 130/07g-116, wurde Osman J***** jeweils mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB, des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB, (richtig:) mehrerer Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB und des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt sowie vom Vorwurf ein... mehr lesen...
Norm: StPO §43 Abs2 BStPO §68 Abs2StPO §72StPO §181 Abs3 Satz2StPO §281 Abs1 Z1MRK Art6 Abs1 II3
Rechtssatz: Dadurch, dass der Vorsitzende des Schöffensenates nach § 181 Abs 3 zweiter Satz StPO eine Haftverhandlung durchführte, nahm er keine Tätigkeit vor, die ihn nach § 68 Abs 2 StPO von der Mitwirkung und Entscheidung in der Hauptverhandlung ausschloß oder die auch nur den Anschein einer Befangenheit zu erwecken vermochte (vergleiche Foregger... mehr lesen...
Norm: StPO §43 Abs2 BStPO §68 Abs2StPO §281 Abs1 Z1, StPO §345 Abs1 Z1StPO §345 Abs2
Rechtssatz: Ausgeschlossen sind im wiederholten Rechtsgang nur diejenigen Richter, die an der dem aufgehobenen Urteil unmittelbar vorangegangenen Hauptverhandlung teilgenommen haben. - Der Kenntnis des Angeklagten von dem die Nichtigkeit bewirkenden Umstand steht die Kenntnis seines Verteidigers gleich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...