Norm: MRK Art6 Abs3 litcStPO §363aStPO §393a
Rechtssatz: Art 6 Abs 3 lit c MRK gewährt keinen Anspruch auf (vollen) Ersatz der von einem (rechtskräftig) Freigesprochenen aufgewendeten Verteidigerkosten. Entscheidungstexte 14 Os 91/20v Entscheidungstext OGH 11.11.2020 14 Os 91/20v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: StPO §363aStPO §393a1.ZPMRK Art1
Rechtssatz: Nach Gesetzeslage (§ 393a StPO) und ständiger Rechtsprechung existiert kein durchsetzbarer Anspruch auf (vollen) Ersatz der von einem (rechtskräftig) Freigesprochenen aufgewendeten Verteidigerkosten. Der im Einklang mit dieser Rechtslage stehende Zuspruch eines geringeren als des begehrten Beitrags zu Verteidigerkosten stellt daher keinen Eingriff in eine Forderung (hier: einen Ersatzanspruch g... mehr lesen...
Norm: StPO §393aStPO §393
Rechtssatz: Die Kosten für die Beiziehung eines Dolmetschers für die Besprechung zwischen Wahl-(Amts-)Verteidiger und Beschuldigten bzw. die Übersetzung von Schriftstücken sind keine baren Auslagen des freigesprochenen Angeklagten, die ihm gemäß § 393a Abs.1 StPO vom Bund ersetzt werden (anders als die dem Verfahrenshilfeverteidiger gemäß § 393 Abs.2 StPO zustehende Vergütung der notwendigen Dolmetscherkosten). ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil eines Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 24.Jänner 1986, GZ 9 E Vr 4098/85-8, wurde Gertraud W*** wegen des Vergehens der Vollstreckungsvereitelung nach § 162 Abs. 1 und 2 StGB teils schuldig erkannt (und zu einer Geldstrafe verurteilt), teils von dieser Anklage freigesprochen. Ihrer durch einen (danach) bevollmächtigten Verteidiger gegen das Strafurteil ergriffenen Berufung gab das Oberlandesgericht Graz als Berufungsgericht mit Bes... mehr lesen...
Norm: StPO §393aStPO §458 Abs6
Rechtssatz: § 393 a Abs 1 StPO knüpft den Ersatzanspruch eines von einem Geschwornengericht oder Schöffengericht oder vor dem Einzelrichter des Gerichtshofes erster Instanz Angeklagten an dessen Freispruch schlechthin, ohne zu unterscheiden, welches Gericht den Freispruch gefällt hat. Der Anspruch auf einen Beitrag zu den Kosten der Verteidigung besteht daher auch dann, wenn ein Angeklagter, gegen den eine Hauptve... mehr lesen...
Norm: StPO §393a
Rechtssatz: Der (freigesprochene) Angeklagte hat keinen Anspruch gegen den Bund auf Ersatz des mit seinem persönlichen Erscheinen vor Gericht verbundenen Aufwands. Entscheidungstexte 9 Os 99/86 Entscheidungstext OGH 17.09.1986 9 Os 99/86 Veröff: EvBl 1987/73 S 285 = RZ 1987/29 S 118 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...