RS OGH 2020/11/11 14Os91/20v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.2020
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Norm

StPO §363a
StPO §393a
1.ZPMRK Art1

Rechtssatz

Nach Gesetzeslage (§ 393a StPO) und ständiger Rechtsprechung existiert kein durchsetzbarer Anspruch auf (vollen) Ersatz der von einem (rechtskräftig) Freigesprochenen aufgewendeten Verteidigerkosten. Der im Einklang mit dieser Rechtslage stehende Zuspruch eines geringeren als des begehrten Beitrags zu Verteidigerkosten stellt daher keinen Eingriff in eine Forderung (hier: einen Ersatzanspruch gegen den Bund), auf deren Bestehen der Antragsteller legitimerweise hätte vertrauen können, und damit auch keine Verletzung von Art 1 des 1. ZPMRK dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133374

Im RIS seit

19.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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