Norm
StPO §363aRechtssatz
Nach Gesetzeslage (§ 393a StPO) und ständiger Rechtsprechung existiert kein durchsetzbarer Anspruch auf (vollen) Ersatz der von einem (rechtskräftig) Freigesprochenen aufgewendeten Verteidigerkosten. Der im Einklang mit dieser Rechtslage stehende Zuspruch eines geringeren als des begehrten Beitrags zu Verteidigerkosten stellt daher keinen Eingriff in eine Forderung (hier: einen Ersatzanspruch gegen den Bund), auf deren Bestehen der Antragsteller legitimerweise hätte vertrauen können, und damit auch keine Verletzung von Art 1 des 1. ZPMRK dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133374Im RIS seit
19.01.2021Zuletzt aktualisiert am
19.01.2021