Norm: StPO §36 Abs3StPO §37 Abs1StPO §37 Abs2
Rechtssatz: Richtet sich die Zuständigkeit infolge Konnexität (§ 37 Abs 1 StPO) nach der höheren Ordnung eines Gerichts (§ 37 Abs 2 erster Satz StPO), sind für die Frage der örtlichen Zuständigkeitsbegründung nur jene strafbaren Handlungen in den Blick zu nehmen, die sachlich in die Zuständigkeit des höherrangigen Gerichts ressortieren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §37 Abs2StPO §37 Abs3StPO §38
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, welche die frühere Straftat ist, orientiert sich das Gericht ? ohne Bindung an Zeitangaben in der Anklage ? an der Aktenlage. Entscheidungstexte 15 Ns 15/18a Entscheidungstext OGH 19.04.2018 15 Ns 15/18a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:20... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Feldkirch lastete Gerhard H***** mit Strafantrag vom 30. Juli 2008 (ON 18) mehrere Taten an, die sie rechtlich den Tatbeständen der §§ 153c Abs 1, 159 Abs 2 und 198 Abs 1 StGB unterstellte. In der darüber am 16. November 2010 durchgeführten Hauptverhandlung (ON 27) fasste das Landesgericht Felkdirch im Sinn des § 36 Abs 4 StPO den Beschluss auf Ausscheidung des Verfahrens wegen des Vorwurfs der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB (ON... mehr lesen...
Norm: StPO §37 Abs2 zweiter Satz
Rechtssatz: Wenngleich § 37 Abs 2 zweiter Satz StPO den Sonderfall des Dauerdelikts nicht ausdrücklich regelt, kommt in dieser Bestimmung, wonach das Verfahren im Fall mehrerer Straftaten dem Gericht zukommt, in dessen Zuständigkeit die frühere Straftat fällt, der Grundsatz der Anknüpfung an das frühere kriminelle Handeln zum Ausdruck. Entscheidungstexte 13 Ns... mehr lesen...
Gründe: In einer im Verfahren AZ 081 Hv 28/09v des Landesgerichts für Strafsachen Wien eingebrachten Anklageschrift legte die Staatsanwaltschaft Wien den Angeklagten Joni K***** und Giorgi S***** ein als Verbrechen des als Mitglied einer kriminellen Vereinigung gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 zweiter, dritter und vierter Fall, 15 StGB und dem Erstgenannten überdies ein als Verbrechen der Hehlerei nach § 164 (Abs 2 ... mehr lesen...
Gründe: Am 22. Mai 2007 brachte die Staatsanwaltschaft Linz im Verfahren AZ 19 Ur 153/05f des Landesgerichts Linz, in welchem zunächst Vorehebungen gegen diese geführt worden waren, gegen Josef H***** und Franz Z***** die Anklageschrift wegen mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (I/1 und 2), nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (II/1 und 2) und nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG (III/1 und 2), jeweils iVm § 38 Abs 1 lit a FinStrG, mit einem st... mehr lesen...
Gründe: Am 22. Mai 2007 brachte die Staatsanwaltschaft Linz im Verfahren AZ 19 Ur 153/05f des Landesgerichts Linz, in welchem zunächst Vorerhebungen gegen diese geführt worden waren, gegen Josef H***** und Franz Z***** die Anklageschrift wegen mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung, nämlich nach § 33 Abs 1 FinStrG (I/1 und 2), nach § 33 Abs 2 lit a (II/1 und 2) und nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG (III/1 und 2), jeweils iVm § 38 Abs 1 lit a FinStrG, ein (ON 2... mehr lesen...
Norm: StPO §37 Abs2 zweiter SatzFinStrG §53 Abs4
Rechtssatz: Stehen die Hinterziehung jeweils gleichartiger Abgaben durch unmittelbar hintereinander handelnde Geschäftsführer ein- und desselben Unternehmens unter Anklage, ist das Hauptverfahren nach § 37 Abs 1 zweiter Satz StPO wegen des engen sachlichen Zusammenhangs vom selben Gericht gemeinsam zu führen. Für die Annahme, dass § 53 Abs 4 FinStrG den Verdacht der Beteiligung (§ 11 FinStrG) als... mehr lesen...