Norm
StPO §37 Abs2Rechtssatz
Bei der Beurteilung, welche die frühere Straftat ist, orientiert sich das Gericht ? ohne Bindung an Zeitangaben in der Anklage ? an der Aktenlage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131997Im RIS seit
16.05.2018Zuletzt aktualisiert am
16.05.2018