RS OGH 2018/4/19 15Ns15/18a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.04.2018
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Norm

StPO §37 Abs2
StPO §37 Abs3
StPO §38

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, welche die frühere Straftat ist, orientiert sich das Gericht ? ohne Bindung an Zeitangaben in der Anklage ? an der Aktenlage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131997

Im RIS seit

16.05.2018

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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