Norm: EO §35 EStPO §366 Abs2 CStPO §369 Abs1
Rechtssatz: Beim Adhäsionsverkenntnis kommt es nur auf den Schaden im Urteilszeitpunkt an. Etwige spätere Minderungen dieses Schadens unterliegen als den privatrechtlichen Anspruch (teilweise) aufhebende Tatsachen der Regelung nach dem § 35 EO. Es ist daher verfehlt, den Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg zu verweisen, weil er möglicherweise noch Zahlungen erhalten wird. Ent... mehr lesen...
Norm: StPO §366 Abs2 C
Rechtssatz: Auch dem Angeklagten steht gegen die Verweisung des Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg kein Rechtsmittel zu. Entscheidungstexte 11 Os 153/68 Entscheidungstext OGH 03.04.1969 11 Os 153/68 9 Os 43/80 Entscheidungstext OGH 02.12.1980 9 Os 43/80 Vgl auch; Beisatz: Abs 1 und 6 des § 283... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 BStPO §366 Abs2 C
Rechtssatz: Die nach Bekanntgabe der Ansprüche des Privatbeteiligten in der Hauptversammlung abgegebene Erklärung des Angeklagten: "Den Anspruch anerkenne ich" ist mangels zuverlässiger Anhaltspunkte für eine weitergehende Bedeutung nur als Außerstreitstellung des Anspruches der Höhe nach zu beurteilen. Entscheidungstexte 11 Os 91/66 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StPO §289StPO §366 Abs2 C
Rechtssatz: Aufhebung bezüglich § 337 lit b StG bei Aufrechterhaltung des Schuldspruches zum Grunddelikt erfordert Aufhebung des Ausspruches über die privatrechtlichen Ansprüche, weil erst nach Feststellung der Tat in ihrer Gesamtheit über die privatrechtlichen Ansprüche entschieden werden kann. Entscheidungstexte 11 Os 31/66 Entscheidungstext OGH 16.0... mehr lesen...
Norm: StPO §366 Abs2 C
Rechtssatz: Gibt der OGH der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten dahin Folge, dass er das Urteil aufhebt und die Erneuerung des Verfahrens anordnet, so hat er auch den allfälligen Ausspruch des Urteils über die Verweisung des Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg aufzuheben. Entscheidungstexte 5 Os 409/32 Entscheidungstext OGH 03.05.1932 5 Os 409/32 Veröf... mehr lesen...