Norm
StPO §366 Abs2 CRechtssatz
Gibt der OGH der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten dahin Folge, dass er das Urteil aufhebt und die Erneuerung des Verfahrens anordnet, so hat er auch den allfälligen Ausspruch des Urteils über die Verweisung des Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg aufzuheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0101303Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.03.2022