Begründung: Sachverhalt: Die StA ***** brachte am 20.1.1994 gegen den Bf. eine Anklageschrift wegen zwei Fällen von Vergewaltigung ein, die schwere Körperverletzungen zur Folge hatten. Dem Bf. wurde vorgeworfen, er habe am 16.6.1993 ***** vergewaltigt, geschlagen und gewürgt, sie gezwungen Medikamente zu schlucken und sie mit dem Tode bedroht. Am 5.9.1993 habe er ***** vergewaltigt, geschlagen und gewürgt, sie gezwungen Medikamente zu schlucken, ihr mit einer Zigarette Verbrennungen... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der Bf. wurde am 1.10.1993 vom LG Feldkirch wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil erhob der Amtsverteidiger des Bf. Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung. Als verhafteter Angeklagter wurde der Bf. zur Verhandlung vor dem OGH nicht geladen, da er dies nicht beantragt und der OGH dies im Interesse der Rechtspflege gemäß § 296 (3) StPO für nicht geboten erachtet hatte. Mitte Jänner 1994 wurde der Bf. von der Wiener Re... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der Bf., ein brit. Staatsangehöriger, wurde am 17.11.1993 vom LG Innsbruck wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil erhob der Amtsverteidiger des Bf. Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung. Der Staatsanwalt legte gegen die Höhe der Strafe Berufung ein. Als verhafteter Angeklagter wurde der Bf. zur Verhandlung vor dem OGH nicht geladen, da er dies nicht beantragt hatte und der OGH dies im Inte... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Am 4.10.1993 ordnete das LG Krems gemäß § 21 (1) StGB die Einweisung des Bf. in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an. Dagegen erhob der Amtsverteidiger des Bf. Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung. Dabei beantragte er nicht die Teilnahme des Bf. in der Verhandlung vor dem OGH. Diese beantragte der Bf. am 15.2.1994 persönlich, jedoch erfolglos. Am 4.10.1993 ordnete das LG Krems gemäß Paragraph 21, (1) StGB die Einweisung des Bf. in eine Anstalt f... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1MRK Art6 Abs1MRK Art6 Abs3 litcMRK Art14StPO §294 Abs5StPO §295 Abs5StPO §296 Abs3tGB §21 Abs1StGB §35 Abs3
Rechtssatz: EGMR 19.12.1989, 9/1988/153/207 (Kamasinski gg Österreich) Das Recht auf ein faires Verfahren erstreckt sich auch auf das Berufungsverfahren (gegen Urteil der Kollegialgerichte). Dennoch hat die persönliche Anwesenheit des Angeklagten nicht die gleiche grundsätzliche Bedeutung für eine Berufungsverhandlung w... mehr lesen...