Gründe: Mit rechtskräftiger Strafverfügung des Strafbezirksgerichtes Wien vom 28. Februar 1995, GZ 4 U 976/94-5, wurde der Beschuldigte Konrad W***** des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er "am 22.April 1994 in Wien Mit rechtskräftiger Strafverfügung des Strafbezirksgerichtes Wien vom 28. Februar 1995, GZ 4 U 976/94-5, wurde der Beschuldigte Konrad W***** des Vergehens des Betruges nach Paragraph 146, StGB schuldig... mehr lesen...
Norm: StPO §286 Abs2StPO §292
Rechtssatz: Die angeregte "Sanierung" der Konventionsverletzung durch Vorladung des Verurteilten kam schon deshalb nicht in Betracht, weil nach ständiger (verfassungskonformer und MRK - konformer) Rechtsprechung der aus welchem Grund immer verhaftete Angeklagte beim Gerichtstag über eine Nichtigkeitsbeschwerde (hier zur Wahrung des Gesetzes) nicht selbst, sondern nur durch einen Verteidiger erscheinen kann (§ 292 S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben bezeichneten, unangefochten in Rechtskraft erwachsenen Urteil wurde Christian S*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1, 130 erster Fall und 15 StGB sowie des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs. 1 (§§ 15, 127, 130 erster Fall) StGB schuldig erkannt und über ihn deshalb eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten verhängt... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Strafbezirksgerichtes Wien vom 27.Oktober 1988, GZ 7 U 2.324/88-7, wurde der am 13.Juli 1954 geborene Erich P*** des Vergehens der versuchten Entwendung nach den §§ 15, 141 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 50 S, im Nichteinbringungsfall 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt. Vom Widerruf der bedingten Nachsicht einer Vorstrafe und vom Widerruf der bedingten Entlassung aus der Verbüßung dreier Vorstrafen wurde... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben bezeichneten Urteil wurden die Angeklagten Ismail B*** und Mehmet AY des (vollendeten) Verbrechens nach § 12 Abs 1 und Abs 3 Z 3 SGG, Mehmet AY als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB, schuldig erkannt und hiefür gemäß § 12 Abs 3 SGG zu Freiheitsstrafen sowie gemäß § 12 Abs 5 SGG zu Geldstrafen verurteilt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat Ismail B*** am 12. Oktober 1987 in Salzburg 1330 Gramm Heroin, somit Suchtgift, dessen Menge zumindest das Fün... mehr lesen...
Gründe: Die am 5. Mai 1965 geborene, beschäftigungslos gewesene Christine R*** ist des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB. (I), des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 1 und 2 StGB. (II 1) und des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach § 224 StGB. (II 2) schuldig erkannt und hiefür nach §§ 28, 147 Abs 3 StGB. zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Gegen dieses Urteil erhob die Angeklagte lediglich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im
Spruch: bezeichneten, auch andere Entscheidungen enthaltenden Urteil wurde der Österreicher Kurt T*** des zum Teil als Beteiligter nach § 12 (dritter Fall) StGB begangenen teils vollendeten und teils versuchten Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG nF und § 15 StGB sowie des Vergehens nach § 16 Abs. 1 (vierter und fünfter Fall) SuchtgiftG nF schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Schuldspruch wegen des angeführten Verbrechens erstreckt si... mehr lesen...
Norm: StPO §286 Abs2StPO §292
Rechtssatz: Kann der Angeklagte zum Gerichtstag über eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes nicht erscheinen, weil er in Haft ist, dann kommt eine Strafneubemessung durch den OGH nicht in Betracht; der OGH verweist die Sache zu diesem Zweck in die erste Instanz zurück, weil eine Zuständigkeit des Gerichtshofs zweiter Instanz insoweit in der StPO nicht vorgesehen ist. Entscheidungst... mehr lesen...
Begründung: In der oben bezeichneten Strafsache ist der Gerichtstag vor dem Obersten Gerichtshof zur Verhandlung und Entscheidung über die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen des Angeklagten sowie seiner Mutter und seiner Ehefrau, die Berufung der Staatsanwaltschaft und die Berufung des Privatbeteiligten Dr.Robert P*** gegen das Urteil des Geschwornengerichtes beim Kreisgericht Korneuburg vom 18.Dezember 1984, GZ 10 Vr 949/82-570, für den 2.Juli 1986 anberaumt worden. Der i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch einen Teilfreispruch enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Helmut A (zu I) - unter (insoweit prozessual verfehltem) gleichzeitigem (Qualifikations-)Freispruch von der Anklage wegen gewerbsmäßigen schweren Betruges - des (wegen der zwischenzeitigen Begehung weiterer einschlägiger Straftaten gemäß § 58 Abs. 2 StGB nicht verjährten) Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB und (zu II) des Verbrechens des schweren, teilweise gewerbsm... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichts Salzburg als Schöffengerichts vom 21. März 1984, GZ. 16 Vr 3551/82-71, wurde der am 4. Dezember 1957 geborene Hilfsarbeiter Eduard A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs.1, 128 Abs.2, 129 Z.1 und 2, 130, erster Fall, und 15 StGB (A), des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs.1 StGB (B) sowie des Vergehens der Fälschung öffentlicher Beglau... mehr lesen...
Norm: BVG BGBl 1964/59 ArtII Z7MRK Art6 Abs3 litc IV3aStPO §41 Abs2StPO §286 Abs2StPO §292
Rechtssatz: 1. Der verhaftete Angeklagte darf dem Gerichtstag über die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes nicht beiwohnen, er kann sich dort nur durch einen Verteidiger vertreten lassen. 2. Eine in erster Instanz vorgenommene Verteidigerbestellung gemäß § 41 Abs 2 StPO gilt nicht im Verfahren gemäß §§ 33, 292 StPO. 3. In Abwesenheit eines Ver... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (unter anderen) schuldig erkannt: 1. der am 21. Jänner 1939 geborene, zuletzt beschäftigungslose Richard A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 2, 129 Z 1, 130 erster Deliktsfall StGB (Punkt A/I-VIII, X), des Vergehens der Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen nach § 225 Abs. 1 StGB (Punkt C/), des Vergehens des Gebrauches fremder Ausweise nach § 231 StGB (Punk... mehr lesen...
Norm: StPO §286 Abs2StPO §433
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Vorführung des Betroffenen, der die Einweisung mit Nichtigkeitsbeschwerde bekämpft. Entscheidungstexte 10 Os 15/78 Entscheidungstext OGH 01.03.1978 10 Os 15/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0100149 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II7MRK Art6 Abs3 litc IV3aStPO §286 Abs2StPO §296 Abs3
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 286 Abs 2 und 296 Abs 3 StPO über die Teilnahme eines verhafteten Angeklagten am Gerichtstag vor dem OGH über die Nichtigkeitsbescherde und Berufung widersprechen nicht der MRK, insbesondere nicht ihrem Art 6, und sind daher auch durch die Bestimmungen des BVG vom 04.03.1964, BGBl 1964/59, nicht abgeändert worden. E... mehr lesen...