Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.März 1943 geborene Gastwirt Ratko K*** - insoweit abweichend von der (nach rechtskräftigem Unzuständigkeitsurteil des Einzelrichters vom 22. April 1986, ON 18, eingebrachten) auf das Verbrechen der schweren Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach den §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1, Abs 2 Z 1, 85 Z 1 StGB gerichteten Anklageschrift vom 2. Juni 1987 (ON 31) - des im Urteilsspruch zwar unrichtig, indessen sanktionslos (vgl SSt 47/33 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der beschäftigungslose Max K*** des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach (§ 127 Abs. 1 - vgl. 10 Os 160/76 ua) § 131, erster Fall, StGB (Pkt. 1 des Schuldspruches) und des Vergehens der (versuchten) Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1 StGB (Pkt. 2 des Schuldspruches) schuldig erkannt. Darnach hat er in Graz 1./ am 12.Oktober 1987 Verfügungsberechtigten der Firma B*** eine Dose Nescafe im Wert von 64,90 Schilling mit Bereicherungsv... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 26.April 1946 geborene Albert Peter P*** des Verbrechens der schweren Erpressung nach §§ 144, 145 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 Z 1 und 2 StGB (A I 1), des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 und 3 StGB (A I 2 und A II 1), des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 StGB a.F. (B I 1), des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 Abs. 1 und 2 StGB i.d.F. der Strafgesetznovelle BGBl. 1984/295 (B I 2) und des Vergehens... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde der Angeklagte Johann A des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach nötigte er am 6. September 1984 in Neufurth Marion B mit Gewalt zum außerehelichen Beischlaf, indem er sie an den Händen festhielt und am Hals erfaßte. Das Erstgericht stützte seine Feststellungen über den Tathergang auf die als glaubwürdig erachtete Aussage der Zeugin B, deren Glaubwürdigkeit es durch die Aussage des "ebenfalls... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.August 1916 geborene Techniker Ing.Herbert A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 3 und 15 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in der Zeit von Mai bis November 1979 in Schrems mit Schädigungsvorsatz durch die Vorgabe seiner Zahlungsfähigkeit die nachstehend angeführten Personen zur Erbringung vermögenswerter Leistungen veranlaßt, und zwar a) Angestellte der Firma... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil erkannte das Landesgericht Eisenstadt als Schöffengericht schuldig: 1. den am 8.September 1940 geborenen Landesbeamten Dipl.Ing. Dr. Ernst A a) des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 (zweiter Fall) StGB. (Punkt A/I des Schuldspruchs), b) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs. 1 und Abs. 2 StGB. (Punkt B/1 des Schuldspruchs), c) des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 (zweiter Fall) StGB. (... mehr lesen...
Norm: StPO §150 ffStPO §173 ff AStPO §245StPO §246StPO §248
Rechtssatz: Eine zeugenschaftliche Vernehmung einer Person in einer auch gegen sie als Angeklagten (Beschuldigten) durchgeführten Hauptverhandlung ist unzulässig, mag auch die Vernehmung zu einer Tat vorgenommen werden, deretwegen sie nicht unter Anklage steht. Entscheidungstexte 11 Os 181/83 Entscheidungstext OGH 21.12.1983 1... mehr lesen...
Gründe: I./ Mit dem angefochtenen Urteil wurde (unter anderen) der am 10. Dezember 1948 geborene Schriftsteller Johannes Anton X, neben zweier weiteren Straftaten (C./ und F./), zu B./ des Vergehens der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 und Abs. 2 StGB, zu D./1./ des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB und zu D./2./ des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1, Abs. 2 Z 1 StGB schuldig erkannt, weil er in Wien (B./) am 3... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 30-jährige Franz A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB. (Punkt I/1 des Urteilssatzes), des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 StGB. (Punkt I/2 des Urteilssatzes) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB (Punkt II/ des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat er am 17.Mai 1979 in Brunn am Gebirge vorsätzlich 1. eine unmün... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24.Dezember 1960 geborene, zur Tatzeit jugendliche Lehrling Josef Wolfgang A des Vergehens der fahrlässigen Tötung nach § 80 StGB schuldig erkannt. Er bekämpft diesen Schuldspruch mit einer auf die Z 4 und 5 des § 281 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. In Ausführung des erstbezeichneten Nichtigkeitsgrundes rügt der Beschwerdeführer die Abweisung der von ihm in der Hauptverhandlung vom 17.Jänner 1978 (ON 19) gestellten Bew... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §248StPO §258 Abs2 AStPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Beweismittel, die der Wahrheitsermittlung in wesentlichen Punkten dienlich sein können, dürfen nicht ungenützt bleiben. Erst wenn das Beweismittel abgeführt wurde, ist das Gericht in der Lage, sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen, ob und inwieweit ihm ein Beweiswert zukommt. Es geht daher nicht an, einem Zeugen, ohne ihn gehört zu haben, die Glaubwürdigkeit mit der Begründun... mehr lesen...
Norm: StPO §150StPO §152 Abs3StPO §248
Rechtssatz: Hat ein Zeuge vor dem Untersuchungsrichter unter ausdrücklichem Verzicht auf das Entschlagungsrecht eine Aussage abgelegt, in der Hauptverhandlung jedoch sein Entschlagungsrecht in Anspruch genommen, so darf die abgelegte Aussage zwar im Verfahren nicht benützt werden und kann auch auf die Entscheidung keinen Einfluß haben. Sie kann aber zB durchaus Anlaß zur Verfolgung des Zeugen wegen Verbrec... mehr lesen...
Norm: StPO §150StPO §152 Abs3StPO §248
Rechtssatz: Verzichtet ein Zeuge auf das Entschlagungsrecht (partielle Entschlagung nicht möglich), dann hat er gleich jedem anderen Zeugen die Verpflichtung, der Wahrheit gemäß über alles auszusagen, was ihm vom Gegenstand der Untersuchung bekannt ist, und vom Vorsitzenden oder Einzelrichter gestellte oder von diesem zugelassene Fragen zu beantworten. Im Weigerungsfalle setzt er sich den im Gesetz vorgese... mehr lesen...