Gründe: Gerhard B***** wurde mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 5. Mai 2008, GZ 032 Hv 89/07a-25, mehrerer Vergehen der pornographischen Darstellungen Minderjähriger nach § 207a Abs 3 erster Fall StGB (idF BGBl I 2004/15) schuldig erkannt. Danach hat er sich in Wien pornographische Darstellungen mündiger Minderjähriger verschafft und diese besessen, indem er zwischen 4. Mai 2006 und 28. Dezember 2006 insgesamt fünf, im Ersturteil näher bezeichnete Bilddateien, auf... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde Martin P***** (wie klarzustellen ist:) des Vergehens des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften nach § 27 Abs 1 Z 1 achter Fall, Abs 4 Z 1 SMG, § 15 StGB (2.) schuldig erkannt. Danach hat er am 20. Februar 2008 in Innsbruck vorschriftswidrig Suchtgift einem anderen zu überlassen versucht, indem er von mitgeführtem Cannabisharz ein Stück abbrach und es dem am 26. Juni 1992 geborenen Josef M***** übergeben, somit einem Minderj... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Ing. Ingo T***** und Dipl. Ing. Johann F***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Ing. Ingo T***** und Dipl. Ing. Johann F***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 3,, 148 zweiter Fall StGB schuldig ... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten wurde Bubacar C***** mehrerer Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall und Abs 3 erster Fall SMG schuldig erkannt. Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten wurde Bubacar C***** mehrerer Verbrechen nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall und Absatz 3, erster Fall SMG schuldig erkannt. Danach hat er in Wien den bestehenden Vorschriften zuwider in der Absicht, sich durch wiederkehrende Begehung der Tat eine fortlaufende Einn... mehr lesen...
Norm: StPO §118StPO §118aStPO §126 Abs1StPO §222StPO §254StPO §281 Abs1 Z4
Rechtssatz: SV sind nur beizuziehen, wenn - nach der auf den Einzelfall bezogenen Wertung des OGH - nicht jedes Mitglied des in der Schuldfrage (im Fall der Z 11 erster Fall iVm Z 4: in der Sanktionsfrage) erkennenden Spruchkörpers die erforderlichen Fachkenntnisse für die Beurteilung einer Tatfrage besitzt (WK-StPO § 281 Rz 346). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil erkannte das Landesgericht Eisenstadt als Schöffengericht schuldig: 1. den am 8.September 1940 geborenen Landesbeamten Dipl.Ing. Dr. Ernst A a) des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 (zweiter Fall) StGB. (Punkt A/I des Schuldspruchs), b) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs. 1 und Abs. 2 StGB. (Punkt B/1 des Schuldspruchs), c) des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 (zweiter Fall) StGB. (... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §222
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen § 222 StPO ist ohne Nichtigkeitssanktion. Entscheidungstexte 10 Os 91/77 Entscheidungstext OGH 11.05.1978 10 Os 91/77 9 Os 188/80 Entscheidungstext OGH 03.11.1981 9 Os 188/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: StPO §199 Abs2StPO §222StPO §281 Abs1 Z4 A
Rechtssatz: Will der Angeklagte beweisen, daß er aus bestimmten Geschäften Provisionsansprüche habe, deren Befriedigung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erwarten sei, so ist sein Antrag auf Beischaffung von Auskünften der Bankaufsichtsbehörden anderer Länder darüber, wieviele provisionspflichtige Geschäfte hinter seinem Rücken durch seine Geschäftspartner abgeschlossen worden seien, nicht zielfüh... mehr lesen...
Norm: StPO §210StPO §222StPO §252 Abs1 Z4StPO §254
Rechtssatz: Weder in der Unterlassung des Einspruches gegen die Anklageschrift, noch in einem nicht rechtzeitig gestellten Antrag auf Vorladung von Zeugen deren Aussagen nach den Anträgen der Anklageschrift in der Hauptverhandlung verlesen werden sollen, kann ein stillschweigendes, nicht mehr zurückziehbares Einverständnis zur Verlesung dieser Zeugenaussagen erblickt werden. Eine derartige Auff... mehr lesen...
Norm: StPO §222StPO §252 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die Unterlassung eines Einspruches gegen eine Anklageschrift, in der gemäß § 252/4 StPO die Verlesung von Protokollen beantragt wird, bedeutet keineswegs den Verlust des Rechtes des Angeklagten, die persönliche Ladung der Personen, deren Protokolle verlesen werden sollen, zu beantragen. Doch hat der Angeklagte diesfalls rechtzeitig Anträge zu stellen, widrigens sein Einverständnis mit der Verlesung a... mehr lesen...