Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Benjamin Z***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er zu nicht näher bekannten Zeitpunkten im Zeitraum April 2007 bis 28. Mai 2008 in wiederholten Angriffen jeweils in P***** mit seiner am 14. Mai 1998 geborenen Schwester Sophie Z*****, mithin einer unmündigen Person, dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlungen unternommen, indem er diese veranlas... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 11 U 497/06t des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien beantragte der Bezirksanwalt die Bestrafung der Katerina B***** wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB, weil diese am 28. August 2006 in Wien als Radfahrerin die im Straßenverkehr gebotene Sorgfalt und Aufmerksamkeit außer Acht gelassen, deshalb die die Fahrbahn auf einem Schutzweg überquerende Fußgängerin Maria W***** niedergestoßen und der Genannten dabei eine leichte Kö... mehr lesen...
Gründe: Matthias F***** wurde mit Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 29. September 2006, GZ 38 Hv 113/06m-14, - abweichend von dem auf versuchte absichtliche schwere Körperverletzung nach §§ 15 Abs 1, 87 Abs 1 StGB gerichteten Strafantrag (ON 9) - des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 7. Dezember 2005 in Radstadt Waltraud L***** fahrlässig am Körper verletzte, indem er ihr den Inhalt eines Bierglases zweimal gegen das ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichts Donaustadt vom 18. April 2007, GZ 10 U 95/07w-8, wurde Markus S***** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er „am 14. Dezember 2006 in Wien 22, Donaufelder Straße/Josef Baumann-Gasse, die Sorgfalt außer Acht gelassen, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt war und die ihm zuzumuten war, indem er als Lenker des PKW mi... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 11 U 207/06w des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien beantragte der Bezirksanwalt die Bestrafung des am 13. Februar 1923 geborenen Dr. Kurt M***** wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB, weil dieser am 16. Jänner 2006 in Wien als Lenker eines Pkw die im Straßenverkehr gebotene Sorgfalt und Aufmerksamkeit außer Acht gelassen, deshalb den die Fahrbahn von links nach rechts am Schutzweg überquerenden Dominik S***** niedergesto... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Freispruch enthält, wurde Peter S***** des Vergehens des Missbrauchs eines Tonaufnahmegerätes als Beteiligter nach (vgl Bertel in WK² § 313 Rz 3; 15 Os 109/99; richtig daher:) §§ 12 zweiter Fall, 120 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Freispruch enthält, wurde Peter S***** des Vergehens des Missbrauchs eines Tonaufnahmegerätes als Beteiligter nach vergleiche B... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 11 U 497/06t des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien beantragte der Bezirksanwalt die Bestrafung der Katerina B***** wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB, weil diese am 28. August 2006 in Wien als Radfahrerin die im Straßenverkehr gebotene Sorgfalt und Aufmerksamkeit außer Acht gelassen, deshalb die die Fahrbahn am Schutzweg überquerende Fußgängerin Maria W***** niedergestoßen und der Genannten dabei eine leichte Körperve... mehr lesen...
Norm: StGB §88 Abs2StGB §88 Abs4 erster FallStPO §90aStPO §198 Abs2 Z2 B
Rechtssatz: Bei Delikten mit geringeren Strafobergrenzen ist angesichts des vom Gesetzgeber solcherart zum Ausdruck gebrachten geringeren sozialen Störwertes die Schwelle für die Bejahung des Vorliegens einer nicht als schwer anzusehenden Schuld im Sinn des § 90a Abs 2 Z 2 StPO niedriger anzusetzen als bei einem mit einer höheren Strafe bedrohten Vergehen oder Verbrechen. ... mehr lesen...
Norm: StGB §88 Abs2StGB §88 Abs4 erster FallStPO §90aStPO §198 Abs2 Z2 B
Rechtssatz: Bei Delikten mit geringeren Strafobergrenzen ist angesichts des vom Gesetzgeber solcherart zum Ausdruck gebrachten geringeren sozialen Störwertes die Schwelle für die Bejahung des Vorliegens einer nicht als schwer anzusehenden Schuld im Sinn des § 90a Abs 2 Z 2 StPO niedriger anzusetzen als bei einem mit einer höheren Strafe bedrohten Vergehen oder Verbrechen. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält, wurde Helmut W***** des Vergehens der falschen Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde nach § 289 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält, wurde Helmut W***** des Vergehens der falschen Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde nach Paragraph 289, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 2. Juni 2006 in Gra... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Evans D***** - abweichend von der wegen §§ 15, 142 Abs 1 StGB erhobenen Anklage (ON 13) - des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 28. August 2005 in Innsbruck den Gerhard T***** vorsätzlich am Körper verletzt, indem er ihn am
Kopf: erfasste und gegen die Wand einer Hofeinfahrt stieß, wodurch der Genannte eine Prellung an der rechten Hand sowie Abschürfungen im Brustbereich und am
Kopf: erlit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (ua) die Angeklagten Karl S*****, Johann H***** und Günther H***** - abweichend von der jeweils auf das Vergehen der Bestechung nach § 307 Abs 1 Z 1 StGB lautenden Anklage - (richtig:) der Vergehen der Bestechung nach § 307 Abs 2 (zu ergänzen:) Z 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden (ua) die Angeklagten Karl S*****, Johann H***** und Günther H***** - abweichend von der jeweils auf das Vergehen der Bestechung nach... mehr lesen...
Gründe: Enver B***** wurde des Verbrechens des versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er "zwischen 14. und 15." September 2003 in E***** mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz durch den tatplanmäßigen Transport an den Tatort samt Zusicherung, sie nach der Tat wieder wegzubringen und beim Abtransport der Beute behilflich zu sein, zum Versuch vo... mehr lesen...
Gründe: Mit Straferkenntnis des Disziplinarrates der Kärntner Rechtsanwaltskammer vom 3. Dezember 2001, D 27/01-31, wurde Rechtsanwalt Dr. Günther F***** schuldig erkannt, durch sein Einwirken auf Heide C***** anlässlich des rechtsfreundlichen Einschreitens für seinen Mandanten Johann N***** bei der Bauverhandlung am 8. Mai 2001 in Klagenfurt gegen die Verpflichtungen des § 9 Abs 1 RAO und § 2 RL-BA verstoßen und sich dadurch einer Berufspflichtenverletzung und eines die Ehre und d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 18. Mai 2000, GZ 32 U 113/00v-7, wurde Mag. Gerald O***** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 18. Mai 2000, GZ 32 U 113/00v-7, wurde Mag. Gerald O***** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach Paragraph 88, Absatz eins und Absatz 4, erster Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 15. N... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurde Roman V***** der Vergehen nach § 27 (zu ergänzen: Abs l) erster und zweiter Fall SMG (I./l./) und der Körperverletzung nach § 83 Abs l StGB (I./2./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurde Roman V***** der Vergehen nach Paragraph 27, (zu ergänzen: Abs l) erster und zweiter Fall SMG (römisch ein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 4. Mai 1984 geborene Julia E***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG als Beitragstäterin nach § 12 dritter Fall StGB und (richtig:) der Vergehen nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (vgl Foregger/Litzka/Matzka, SMG Erl VI.2. zu § 27) schuldig erkannt, weil sie Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 4. Mai 1984 geborene Julia E***** des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall SMG als Beitragstäte... mehr lesen...
Gründe: Mit anwaltlichem Schreiben vom 20. Juli 2000 (ON 2) brachte Karl Dieter K***** bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine Sachverhaltsdarstellung betreffend Rechtsanwalt Dr. Josef W***** wegen des Verdachtes des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB ein. Dr. W***** habe am 22. Dezember 1998 den wegen des Verdachtes des Verbrechens der versuchten Bestimmung zum Mord nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 75 StGB in der psychiatrischen Abteilung des Landeskrankenhauses Klagenfu... mehr lesen...
Norm: StPO §90a Abs2 Z2StPO §90bStPO §198 Abs2 Z2 BStPO §198 Abs2 Z3 BStPO §281 Abs1 Z10a
Rechtssatz: Nach § 90a Abs 2 Z 2 in Verbindung mit § 90b StPO sind diversionelle Maßnahmen unter anderem nur dann zulässig, wenn die Schuld des Verdächtigen (Angeklagten) nicht als schwer anzusehen wäre. Für den Begriff "schwere Schuld" ist jener Schuldbegriff maßgebend, der in § 32 Abs 1 StGB als Grundlage für die Bemessung der Strafe vorausgesetzt wird, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthält, wurden Sandor M***** (zu I.) des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 2, 130 Satz zwei erster Fall StGB und Tibor G***** (zu II.) des als Beitragstäter gemäß § 12 dritter Fall StGB begangenen Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisp... mehr lesen...
Norm: StPO §90a Abs2 Z2StPO §90bStPO §198 Abs2 Z2 BStPO §198 Abs2 Z3 BStPO §281 Abs1 Z10a
Rechtssatz: Nach § 90a Abs 2 Z 2 in Verbindung mit § 90b StPO sind diversionelle Maßnahmen unter anderem nur dann zulässig, wenn die Schuld des Verdächtigen (Angeklagten) nicht als schwer anzusehen wäre. Für den Begriff "schwere Schuld" ist jener Schuldbegriff maßgebend, der in § 32 Abs 1 StGB als Grundlage für die Bemessung der Strafe vorausgesetzt wird, ... mehr lesen...
Norm: StPO §90a Abs2 Z2StPO §90bStPO §198 Abs2 Z2 BStPO §198 Abs2 Z3 BStPO §281 Abs1 Z10a
Rechtssatz: Nach § 90a Abs 2 Z 2 in Verbindung mit § 90b StPO sind diversionelle Maßnahmen unter anderem nur dann zulässig, wenn die Schuld des Verdächtigen (Angeklagten) nicht als schwer anzusehen wäre. Für den Begriff "schwere Schuld" ist jener Schuldbegriff maßgebend, der in § 32 Abs 1 StGB als Grundlage für die Bemessung der Strafe vorausgesetzt wird, ... mehr lesen...