Begründung: 1. Der Beschwerdeführer wurde aufgrund eines richterlichen Haftbefehls des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 22. Mai 1992 in Untersuchungshaft genommen und am 20. September 1992 entlassen. Der Beschwerdeführer behauptet, daß er nach dem Inhalt des ihm kundgemachten Beschlusses am 17. September 1992 und nicht erst am 20. September 1992 hätte enthaftet werden müssen. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde begehrt der Beschwerdeführer, der Verfassu... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStVG §120ffStPO §183
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde eines Untersuchungshäftlings gegen die
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft mangels Zuständigkeit des
Verfassungsgerichtshofes R... mehr lesen...
Begründung: 1. L S, Untersuchungshäftling im Gefangenenhaus des Landesgerichtes Linz, bekämpft mit seiner der Sache nach auf Art144 B-VG gestützten, nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt unterfertigten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof a) die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bundespolizeidirektion Linz am 17. Jänner 1990, b) nicht näher beschriebene richterliche Akte sowie c) die Einschränkung und Überwachun... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung B-VG Art144 Abs1 / Gerichtsakt StPO §183 StPO §188 StVG §§120 ff
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Einschränkung und Überwachung des Briefverkehrs eines Untersuchungshäftlings. Bei allfälligem Vorliegen einer Anordnung des Untersuchungsrichters keine Zuständigkei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 29. Oktober 1984, Z D 25/75, wurde Dr. K P der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, begangen dadurch, daß er am 20. Juni 1975 im Namen seines Mandanten H M gegen dessen Prozeßgegner A S bei der Bundespolizeidirektion Linz eine Anzeige wegen Verdachtes des Betruges erstattet habe, ohne den obj... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art6 Abs1StGB §§57 ffStPODSt 1872 §2DSt 1872 §12StGB §28DSt 1872 §29DSt 1872 §2aVStG §31
Leitsatz: Schuldspruch wegen Berufspflichtenverletzung
und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durch
leichtfertige Erstattung von Anzeigen; ausreichende Konkretisierung
der Anschuldigungen - keine Entscheidung der Disziplinarbehörde
ohne ... mehr lesen...