Gründe: Andrzej S***** wurde mit Urteil des Landesgerichts Salzburg als Schöffengericht vom 21. September 2009, GZ 37 Hv 42/09t-214, im zweiten Rechtsgang erneut des Verbrechens des gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 erster und zweiter Fall und Z 3, 130 dritter und vierter Fall StGB (I), des Vergehens des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 erster Fall StGB (II) sowie des Verbrechens der Verleumdung nac... mehr lesen...
Gründe: Georgi G***** befand sich vom 23. August 2008 bis zum 29. November 2009 (und seit dem 15. Jänner 2010 wieder) zum Verfahren AZ 28 Hv 118/09k des Landesgerichts Innsbruck aus den Haftgründen der Flucht- und der Tatbegehungsgefahr nach § 173 Abs 2 Z 1 und 3 lit a und b StPO (erstmals) in Untersuchungshaft. Mit (nicht rechtskräftigem) Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 29. September 2009 wurde Georgi G***** im zweiten Rechtsgang dieses Verfahrens (vgl zur Aufhebung des im ... mehr lesen...
Gründe: In dem seit 11. Oktober 2000 anhängigen Strafverfahren wurde mit Beschluss des Untersuchungsrichters des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 29. Mai 2000 die Voruntersuchung gegen Michael B***** wegen „§§ 146 ff StGB" eingeleitet und ein Haftbefehl erlassen (ON 22/I). Zugleich erfolgte dessen Ausschreibung zur Verhaftung (ON 23/I). Über den am 6. Juli 2007 festgenommenen Michael B***** verhängte der Untersuchungsrichter des Landesgerichts für Strafsachen Wien am 8. Juli... mehr lesen...
Norm: StGB §65 Abs2StPO §178StPO §178 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei der Ermittlung der Höchstdauer der Untersuchungshaft ist bei strafbaren Handlungen im Ausland unter Umständen ausländisches Recht als Vergleichsnorm zur Bestimmung der Gesamtauswirkungen im Sinn des § 65 Abs 2 StGB (und damit auch für die gemäß § 178 Abs 1 Z 2 StPO zu beachtenden Grenzen) heranzuziehen. Entscheidungstexte 12 ... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren gegen David H***** wegen der Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG und weiterer strafbarer Handlungen nach dem SMG, AZ 29 Ur 14/06z des Landesgerichtes Feldkirch, erteilte der Untersuchungsrichter mit Beschluss vom 13. März 2006 (ON 3), der auch einen Hausdurchsuchungs- und einen Beschlagnahmebefehl enthielt, dem Landeskriminalamt Bregenz den Auftrag, den jugendlichen Beschuldigten David H***** aus den Haftgründen der Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr... mehr lesen...
Norm: StPO §175StPO §176 Abs2StPO §177 Abs2StPO §178StPO §193 Abs1MRK Art5 Abs1 litc III4d1MRK Art5 Abs2 IV1MRK Art5 Abs3 IV2PersFrSchG Art5 Abs1
Rechtssatz: Weil die Verantwortung des Beschuldigten vor dem Untersuchungsrichter für sich allein regelmäßig nicht hinreicht, den Tatverdacht oder die in Betracht gezogenen Haftgründe zu entkräften, es vielmehr einer Überprüfung der Angaben des Beschuldigten bedarf, welche der Untersuchungsrichter gem... mehr lesen...
Norm: StPO §178StPO §281 Abs1 Z3StPO §345 Abs1 Z4
Rechtssatz: Eine Verletzung der Belehrungspflicht nach § 178 StPO ist nicht mit Nichtigkeit bedroht und zieht daher kein Verbot der Verwertung solcherart zustande gekommener Beweismittel (hier: in Berichtsform festgehaltene informelle Erstangaben des Festgenommenen gegenüber den Gendarmeriebeamten) nach sich. Entscheidungstexte 14 Os 130/97 ... mehr lesen...
Norm: GRBG §1StPO §178
Rechtssatz: Mängel der Ausführung eines richterlichen Auftrages durch Verwaltungsorgane können nur dann zum Gegenstand einer Grundrechtsbeschwerde gemacht werden, wenn der richterliche Auftrag selbst (dafür kausale) Fehler aufweist. Entscheidungstexte 14 Os 130/96 Entscheidungstext OGH 03.09.1996 14 Os 130/96 ... mehr lesen...
Norm: StPO §178StPO §193 Abs5StPO §276StPO §276a
Rechtssatz: Gemäß § 193 Abs 5 StPO entfällt die zeitliche Beschränkung einer dort beschriebenen Untersuchungshaft mit dem Beginn der Hauptverhandlung endgültig und zwar auch dann, wenn die Hauptverhandlung vertagt wird - selbst wenn sie sodann gemäß § 276 a StPO neu durchzuführen ist - oder wenn die Sache durch das Rechtsmittelgericht an die erste Instanz zurückverwiesen wird - und sei es auch na... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...