Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert K***** wegen des Verbrechens der "teils" vollendeten, "teils versuchten" Vergewaltigung (US 7, vgl Schick in WK2 § 201 Rz 60) nach §§ 201 Abs 2, 15 StGB (I), des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (II), des Vergehens des Missbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (III), des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (IV), des Verbrechens (richtig: der Verbrechen) der schwere... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §27 Abs3DSt 1990 §27 Abs4StPO §159StPO §160
Rechtssatz: Nur Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter sind zur Zeugenaussage vor dem Untersuchungskommissär des Disziplinarrates verpflichtet. Ersucht der Untersuchungskommissär das Bezirksgericht um Vernehmung oder Erhebung, hat dieses nach den Bestimmungen der Strafprozeßordnung vorzugehen, weshalb die Zeugnispflicht jedermann trifft und dem Bezirksgericht die in §§ 159, 160 StPO vo... mehr lesen...
Norm: StPO §160
Rechtssatz: Unter der Voraussetzung der Verhältnismäßigkeit ist das Gericht zur Anwendung der in § 160 StPO vorgesehenen Zwangsmittel gegen einen nicht aussagebereiten Zeugen bloß ermächtigt, nicht aber verpflichtet. Entscheidungstexte 15 Os 168/96 Entscheidungstext OGH 07.11.1996 15 Os 168/96 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: StEG §1StPO §160
Rechtssatz: Eine Beugehaft zur Erzwingung einer Aussage - mag sie auch von einem Strafgericht ausgesprochen worden sein - ist keine strafgerichtliche Anhaltung im Sinn des § 1 StEG (Mayerhofer-Rieder Nebenstrafrecht 3. Auflage § 2 StEG Anmerkung 8). Auch das Strafgericht wird insoweit nicht in seiner Aufgabe tätig, über ein vom Gesetzgeber als gerichtlich strafbar erklärtes Verhalten zu urteilen; die Verhängung von Beuges... mehr lesen...
Norm: StGB §288 Abs1StPO §160
Rechtssatz: Erläuterungen des Zeugen zu seiner Entschlagungserklärung (§ 152 StPO) sind weder "Zeugnis" noch Aussage "zur Sache". Daher steht die Weigerung, eine Entschlagungserklärung zu erläutern, nicht unter der Sanktion des § 160 StPO; ebensowenig sind in diesem Rahmen gemachte falsche Angaben nach § 288 Abs 1 StGB strafbar. Entscheidungstexte 14 Os 82/94... mehr lesen...
Norm: StPO §160
Rechtssatz: Bei unmündigen Zeugen ist die Anwendung von Beugemitteln unzulässig. Entscheidungstexte 16 Os 21/90 Entscheidungstext OGH 21.09.1990 16 Os 21/90 15 Os 164/11y Entscheidungstext OGH 25.01.2012 15 Os 164/11y Auch European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren zum AZ 20 qu Vr 8024/84 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien wurde im Zuge von Erhebungen nach dem Verbleib des Angeklagten Udo P*** Dr. Alexandra C***-M*** zunächst am 2.Dezember 1988 von Beamten der Bundespolizeidirektion Wien über ihren (eigenen) Aufenthaltsort in der Zeit vom 16.August bis zum 11. September 1988 niederschriftlich vernommen. Hiedurch sollte geklärt werden, ob sie sich während dieses Zeitraumes mit dem Angeklagten P*** getroffen hatte. D... mehr lesen...
Norm: StPO §153 Abs1StPO §153 Abs3StPO §160
Rechtssatz: Im allgemeinen reicht zwar die einem Zeugen einmal (rechtsrichtig und vollständig) erteilte Belehrung über das Zeugnisentschlagungsrecht auch für fortgesetzte Vernehmungen (im selben Verfahren) aus und muß nicht bei jeder weiteren (ergänzenden) Befragung des Zeugen ausdrücklich wiederholt werden. Ergeben sich jedoch zwischen der ersten und einer weiteren Vernehmung des Zeugen (zusätzliche)... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 29.April 1961 geborene Gabriela (auch Gabriele) K*** aufgrund des Wahrspruches der Geschwornen des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach den §§ 83 Abs. 1, 86 StGB (1.) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB (2.) schuldig erkannt. Darnach verletzte sie vorsätzlich 1. am 23.November 1985 in Stockerau ihren Lebensgefährten Ernst P*** durch Versetzen mehrerer Stiche mit einem Küchenmesser (Kl... mehr lesen...
Norm: StPO §160StPO §248 Abs1StPO §281 Abs1 Z4 BStPO §345 Abs1 Z5
Rechtssatz: Das Gericht ist zwar nach den §§ 160, 248 Abs 1 StPO berechtigt, nicht aber unter allen Umständen verpflichtet, gegen einen ungehorsamen Zeugen Zwangsmaßnahmen zu ergreifen; es kann sich auch bei unberechtigter Zeugnisverweigerung mit der Verlesung von Zeugenaussageprotokollen begnügen. Die Abweisung des Antrags auf Verhängung einer Beugestrafe verletzt keine Verfahre... mehr lesen...
Norm: StPO §148 Abs1StPO §160
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 160 StPO ist auch in der Hauptverhandlung anwendbar (so schon KH 3671, SSt 29/85). Entscheidungstexte 10 Os 201/83 Entscheidungstext OGH 26.06.1984 10 Os 201/83 Veröff: SSt 55/42 = EvBl 1985/31 S 121 = JBl 1984,680 (Anmerkung Liebscher) = RZ 1985/9 S 43 European Case La... mehr lesen...
Norm: B-VG Art57StPO §160
Rechtssatz: Die Immunität eines Abgeordneten schützt ihn nicht vor der Anwendung von Beugemitteln nach § 160 StPO. Diese können auch dann, wenn ein Zusammenhang der Aussageverweigerung mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten nicht auszuschließen ist, ohne Zustimmung des Nationalrates verhängt und vollzogen werden. Entscheidungstexte 10 Os 201/83 Entsche... mehr lesen...
Norm: B-VG §57StPO §160
Rechtssatz: Die der Anwendung eines Beugemittels zugrunde liegende Verweigerung pflichtgemäßen Verhaltens ist keine "strafbare Handlung" im Sinn des Art 57 B-VG. Entscheidungstexte 10 Os 201/83 Entscheidungstext OGH 26.06.1984 10 Os 201/83 Veröff: JBl 1984,680 (Anmerkung Liebscher) = EvBl 1985/31 S 121 = RZ 1985/9 S 43 = SSt 55/42 ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §160
Rechtssatz: Ob eine Beugestrafe verhängt wird, liegt allein im Ermessen des Gerichtes. Entscheidungstexte 10 Os 91/77 Entscheidungstext OGH 11.05.1978 10 Os 91/77 10 Os 201/83 Entscheidungstext OGH 26.06.1984 10 Os 201/83 Beisatz: So schon KH 957, 1929, 3738, 4580; diese Ermessensentscheidung entzieht sic... mehr lesen...
Norm: StPO §15StPO §150StPO §160
Rechtssatz: 1) Anwendung von Zwangsmitteln gegen, einen Zeugen zur Erzwingung der erbbiologischen Untersuchung ist unzulässig. 2) Die gegen einen solche Zwangsmittel androhenden Beschluß des Einzelrichters vom Betroffenen ergriffenen Aufsichtsbeschwerde nach dem § 15 StPO ist - unbeschadet der Tatsache, daß die StPO ein allgemeines Beschwerderecht gegen Entscheidungen und Verfügungen der Gerichtshöfe erster In... mehr lesen...