Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) beantragte mit Antrag vom 28.02.2023 die Eintragung in die bei der Präsidentin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien (in Folge: Behörde) geführte Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher für die arabische Sprache hinsichtlich mündlicher Dolmetschleistungen und schriftlicher Übe... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) hat mit Antrag vom 08.02.2021 an die Präsidentin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien (in Folge: Behörde) angesucht, als Dolmetscher für Tschetschenisch in die von der Behörde geführte Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher eingetragen zu werden. Der Antrag wurde ausdrücklich nur für mündl... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde erwogen: 1. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: 1.1. Mit Bescheid der Präsidentin des Landesgerichts Wiener Neustadt vom 30.12.2019, Zl. Jv 301/19v-5e, wurde dem Antrag des XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) auf Eintragung in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für ein näher bezeichnetes Fachgebiet abgewiesen. 1.2. Der Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 07.01.2020... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgegenstand: Verfahrensgegenständlich ist die Frage, ob die Abweisung des Antrags der Rechtsanwältin Mag. Dr. XXXX (in Folge auch: Beschwerdeführerin) vom 13.09.2017, in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher für die ungarische Sprache eingetragen zu werden, durch die Präsidentin des Landesgerichts für Zivilrechtsachen Wien (in Folge auch: Behörde) mit im
Spruch: bezeichneten Bescheid rechtmäßig ist oder nicht. Diese w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: XXXX war seit 30.11.1983 in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten (früher: allgemein beeideten gerichtlichen) Sachverständigen und Dolmetscher als Dolmetscherin für die bulgarische Sprache beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingetragen, die Eintragung war zuletzt bis 31.12.2018 befristet. XXXX hat - trotz eine... mehr lesen...