Der Beschwerdeführer übermittelte mit Schriftsatz vom 17. November 2005 dem Präsidenten des Landesgericht für Zivilrechtssachen (LG für ZRS) Graz eine "Sachverhaltsdarstellung zur Einleitung eines Entziehungsverfahrens" gemäß § 10 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher (SDG) gegen den Sachverständigen Dr. F.K., der in der vom Präsidenten des LG für ZRS Graz geführten Sachverständigenliste eingetragen ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Oktober 1998 wurde dem Beschwerdeführer die Eigenschaft als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Fachgebiet 72, 73 "Baugewerbliche Tätigkeiten: Stukkateurarbeiten (au... mehr lesen...
Index: 14/02 Gerichtsorganisation27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GOG §31 Abs2;SDG 1975 §10 impl;SVDolmG 1975 §10;
Rechtssatz: Die Entziehung der Eigenschaft als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger gehört zu den im Rahmen der Justizverwaltung wahrzunehmenden Aufgaben des Präsidenten des Gerichtshofes erster Instanz. Für solche Aufgaben beruft § 31 Abs 2 GOG den Vizepräsidenten zur ... mehr lesen...