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14/02 GerichtsorganisationNorm
GOG §31 Abs2;Rechtssatz
Die Entziehung der Eigenschaft als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger gehört zu den im Rahmen der Justizverwaltung wahrzunehmenden Aufgaben des Präsidenten des Gerichtshofes erster Instanz. Für solche Aufgaben beruft § 31 Abs 2 GOG den Vizepräsidenten zur Vertretung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998100422.X01Im RIS seit
09.03.2001