Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang 1. Die beschwerdeführende Partei [bP] ein türkischer Staatsangehöriger, der im Jahr 2008 legal nach Österreich einreiste und zuletzt einen unbefristeten Aufenthaltstitel für das österr. Bundesgebiet erhalten hatte, wurde wegen mehrerer strafgerichtlicher Verurteilungen in den Jahren 2012, 2013, 2017 und neuerlich 2018 strafgerichtlich verurteilt. 2. Auf Grund der jüngsten Verurteilung wurde die bP mit Schreiben des Bundesamtes für Fremde... mehr lesen...