Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 10.02.2000 einen Asylantrag in Österreich. 2. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 14.06.2000, Zl. 00 01.841-BAW, wurde dieser Antrag gemäß § 7 AsylG 1997 abgewiesen und die Zurückweisung, Zurückschiebung und Abschiebung des Beschwerdeführers nach Indien gemäß § 8 AsylG 1997 für zulässig erklärt. 3. Die dagegen fristgerecht erhobene Berufung wurde mit Erkenntnis des Asylgerichtshofs vom 30.04.2009, Zl. B13 21... mehr lesen...