Entscheidungsgründe: Der BF ist Staatsangehöriger der Russischen Föderation, der tschetschenischen Volksgruppe und der sunnitischen Glaubensrichtung des Islam zugehörig. I. Verfahrensgang: 1. Vorverfahren im Bundesgebiet: 1.1. Der Beschwerdeführer (BF) reiste am 21.06.2004 gemeinsam mit seinen Eltern unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte seine gesetzliche Vertretung am selben Tag für ihn einen Antrag auf internationalen Schutz, der mit Bescheid des ehemali... mehr lesen...