Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Verständigung des Landesgerichts für Strafsachen XXXX vom XXXX , AZ XXXX wurde dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) gemäß § 105 Abs. 2 FPG, § 37 Abs. 3 NAG und § 30 Abs. 5 BFA-VG mitgeteilt, dass gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wegen §§ 28a Abs. 1 2. Fall, 28a Abs. 1 3. Fall, 28a Abs. 4 Z 3 SMG die Untersuchungshaft verhängt worden sei. 2. Am selben Tag erging ein Festnahmeauf... mehr lesen...