Mit dem - nach Durchführung öffentlicher mündlicher Verhandlungen - im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin (unter Berücksichtigung der aus dem erstinstanzlichen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 4. Juli 2000 übernommenen Spruchteile) der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach den "§§ 14 Abs. 2 i.V.m. 4 Abs. 1 und 5 Abs. 1 DMSG, BGBl. Nr. 533/1923 i.d.F. BGBl. Nr. 92/1959, 167/1978, 40... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch77 Kunst Kultur
Norm: DMSG 1923 §14 Abs1;DMSG 1923 §14 Abs2;DMSG 1923 §14 Abs6;DMSG 1923 §36 Abs1 idF 1999/I/170 impl;DMSG 1923 §37 Abs1 idF 1999/I/170 impl;DMSG 1923 §37 Abs2 idF 1999/I/170 impl;DMSG 1923 §4 Abs1;DMSG 1923 §5 Abs1;StGB §32;
Rechtssatz: Die Schuldform der Wissentlichkeit hat der Unabhängige Verwaltungssenat betreffend eine Verwaltungsübertretung nach den "§§ 14 Abs. 2 i... mehr lesen...
Index: 77 Kunst Kultur
Norm: DMSG 1923 §14 Abs2;DMSG 1923 §14 Abs6;DMSG 1923 §36 Abs1 idF 1999/I/170 impl;DMSG 1923 §4 Abs1;DMSG 1923 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die der Beschwerdeführerin zur Last gelegte Vorgangsweise, im vorliegenden E näher dargestellte Veränderungen ohne vorherige Zustimmung des Bundesdenkmalamtes (eigenmächtig) durchzuführen, war rechtswidrig und stellte die Verwirklichung des objektiven Tatbestand... mehr lesen...
Index: 77 Kunst Kultur
Norm: DMSG 1923 §14 Abs2;DMSG 1923 §14 Abs6;DMSG 1923 §36 Abs1 idF 1999/I/170 impl;DMSG 1923 §4 Abs1;DMSG 1923 §5 Abs1;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall steht (unbestritten) fest, dass eine Wiederherstellung des von der Beschwerdeführerin nicht nur "veränderten", sondern im Ergebnis wohl zerstörten Denkmals nicht möglich ist. Dem Einwand der Beschwerdeführerin, die Wiederherstellung liege "im B... mehr lesen...