Norm
ABGB §1336Rechtssatz
Die in § 6 Abs 5 des KollV für den Außendienst der Versicherungsunternehmungen getroffene Vereinbarung des Erlöschens des Anspruches auf Folgeprovision ist die Vereinbarung einer Konventionalstrafe, welche dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Vertreter, Provision, Satzung, Vertragsstrafe, Lohn,Gehalt, Arbeitsverhältnis, Ende, Bestandpflege, Beendigung,Auflösung, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0029982Zuletzt aktualisiert am
31.03.2009