Der Beschwerdeführer nahm am 11. September 2006 ein Dienstverhältnis bei der T Personaldienste AG (in der Folge T AG) auf, welches er noch am selben Tag in der Probezeit wieder löste. Am 2. Oktober 2006 wurde vom Arbeitsmarktservice Steiermark, Regionale Geschäftstelle Graz (in der Folge AMS Graz), eine Niederschrift über die Beendigung dieses Dienstverhältnisses aufgenommen, in welcher der Beschwerdeführer angab, dass er die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht machen könne und ... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §11;AlVG 1977 §9 Abs2;AlVG 1977 §9 Abs3;AngG §26;
Rechtssatz: Gemäß § 11 zweiter Satz AlVG ist der Ausschluss vom Leistungsbezug in berücksichtigungswürdigen Fällen ganz oder teilweise nachzusehen. Mit der Novelle BGBl I Nr. 142/2000 fiel die Formulierung "ohne triftigen Grund" in § 11 erster Satz AlVG... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 4. Dezember 2000 einen Antrag auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Dabei gab er an, in der Zeit vom 2. Juni 1997 bis 1. Dezember 2000 als Schlosserlehrling bei dem Unternehmen M. tätig gewesen zu sein. Am 13. Dezember 2000 nahm die Behörde erster Instanz mit dem Beschwerdeführer eine Niederschrift auf, wonach er erklärt habe, sein Dienstverhältnis selbst gelöst zu haben, da das Betriebsklima sehr schlecht gewesen sei. "Wir" seien seit Beginn ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH. Ihr Stammkapital wird zu 85 % von ihrem alleinigen Geschäftsführer FS gehalten. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde F wurde der Beschwerdeführerin für den Zeitraum Jänner 1994 bis Oktober 1997 Kommunalsteuer für die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers FS vorgeschrieben. Wegen der nicht fristgerechten Entrichtung der Abgabe wurde zusätzlich ein Säumniszuschlag von 6.232 S festgesetzt. Die Berufung gegen diesen Bescheid wie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: ABGB §1151;AngG;EStG 1988 §22 Z2;KommStG 1993 §2;
Rechtssatz: Die Kündigungsfristen des AngG sowie der Anspruch auf Urlaub, Abfertigung, und Überstundenentlohnung sind Rechtsfolgen eines (speziellen) Arbeitsverhältnisses iSd Arbeitsrechts. Bei Einkünften iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Grundsätze des E vom 22.10.1986, 85/11/0067, gelten auch dann, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Monates nach Konkurseröffnung gem § 26 AngG vorzeitig austritt. Im RIS seit 11.03.2005 mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AngG §26;AngG §29 Abs1;IESG §1 Abs2;KO §25 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/11/0258 E 5. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Grundsätze des E vom 22.10.1986, 85/11/0067, gelten auch dann, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Monates nach Konkurseröffnung gem § 26 AngG vorzeitig austritt. ... mehr lesen...